Gemeinsamer Kampf

Galaktische Aktion der EU gegen Krebs

„Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ lautet der sperrige Name für ein Konsortium, mit dem die EU den Kampf gegen Krebs stärken will – unter Einbeziehung öffentlicher wie privater Partner.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Hohe Strahlkraft: Der Alte Kontinent bündelt seine Kräfte im Kampf gegen Krebs.

Hohe Strahlkraft: Der Alte Kontinent bündelt seine Kräfte im Kampf gegen Krebs.

© Sono Creative/stock.adobe.com

Brüssel. Europa will den Kampf gegen Krebs auf breitere Füße stellen. Flankierend zum Krebsplan, der Anfang Februar von der Kommission vorgestellt und dessen Roadmap bis 2025 nun konkretisiert wurde, sollen „europäische Partnerschaften“ mit Partnern aus dem privaten oder öffentlichen Sektor mit an Bord genommen werden. Der Rat der EU hat dafür jetzt eine Verordnung zur Gründung gemeinsamer Unternehmen im Rahmen des Wissenschaftsförderprogramms „Horizon Europe“ angenommen.

„Die gemeinsamen Unternehmen ergänzen den bestehenden Rahmen von ‚Horizon Europe‘, indem sie globale Herausforderungen und Prioritäten angehen, die eine kritische Masse und eine langfristige Vision erfordern“, heißt es von Ratsseite.

Dieser Vorschlag ist nach Ratsinformationen Teil eines Pakets institutionalisierter europäischer Partnerschaften, gemeinsam mit einem Vorschlag für eine Partnerschaft für Hochleistungsrechnen (EuroHPC), der am 13. Juli 2021 angenommen wurde, und dem Vorschlag für eine europäische Partnerschaft für Metrologie, der am 18. November 2021 angenommen wurde.

Im Einklang auch mit Arzneistrategie

In der Verordnung selbst werden die Ziele des Unterfangens konkretisiert: „Das Gemeinsame Unternehmen ‚Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen‘ sollte dazu beitragen, die Ziele des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung und des Europäischen Aktionsplans zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts ‚Eine Gesundheit‘ zu erreichen.“

Zudem sollte es der kommissionsseitig im März vergangenen Jahres ausgerufenen neuen Industriestrategie und der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa sowie der im November vergangenen Jahres proklamierten Arzneimittelstrategie für Europa entsprechen.

Ergänzend vermerkt der Rat, die Verordnung zur Gründung gemeinsamer Unternehmen sei auf eine wirksamere Nutzung institutionalisierter europäischer Partnerschaften ausgerichtet, insbesondere durch den Schwerpunkt auf klaren Zielen und Ergebnissen, die bis 2030 erreicht werden können.

Mindestens 30 groß angelegte sektorübergreifende Projekte

Laut Verordnung, die am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten wird, soll die Initiative einen Beitrag leisten „zur Schaffung eines unionsweiten Ökosystems für Forschung und Innovation im Gesundheitswesen, mit dem die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Innovationen erleichtert wird, insbesondere durch die Einleitung von mindestens 30 groß angelegten sektorübergreifenden Projekten mit Schwerpunkt auf Innovationen im Gesundheitswesen.“

Darüber hinaus soll sie der Förderung der Entwicklung sicherer, wirksamer, auf den Menschen ausgerichteter und kostenwirksamer Innovationen dienen, „mit denen auf den strategischen, nicht gedeckten Bedarf im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingegangen wird, indem in mindestens fünf Beispielen die Durchführbarkeit der Integration von Gesundheitsprodukten oder -diensten mit nachgewiesener Eignung für die Übernahme durch die Gesundheitssysteme aufgezeigt wird.“

Bei den entsprechenden Projekten sollten, wie es weiter heißt, Themen wie Prävention, Diagnose, Behandlung oder Bewältigung von Krankheiten, die die Bevölkerung der Union betreffen, angegangen werden, „einschließlich des Beitrags zum europäischen Plan zur Krebsbekämpfung.“

Kein „L’art pour l’art“-Prinzip

Die EU stellt klar, dass sie mit der Verordnung und der Initiative keineswegs das „L’art pour l’art“-Prinzip verfolge – zumal eine Verordnung im Gegensatz zu einer Richtlinie ohne Spielraum 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Im Fokus steht laut Verordnung die „Förderung sektorübergreifender Innovationen im Gesundheitswesen für eine weltweit wettbewerbsfähige europäische Gesundheitsindustrie.“

Die EU hat insgesamt neun institutionalisierte Partnerschaften auf die Schiene gebracht, die neben der Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen unter anderem die Themen kreislauforientiertes biobasiertes Europa, saubere Luftfahrt, sauberer Wasserstoff, globale Gesundheitspolitik, digitale Schlüsseltechnologien sowie intelligente Netze und Dienste adressieren.

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