Gespräche über neue Hausarztverträge
HANNOVER (cben). Der Niedersächsische Hausärzteverband verhandelt mit drei Krankenkassenverbänden über Hausarztverträge. "Wir wollen bei allem möglichst untereinander vergleichbare Bedingungen erreichen", sagte Dr. Manfred Oberthür vom Hausärzteverband im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung."
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Ob es mit der AOK Niedersachsen zu einem Hausärztevertrag kommt, scheint fraglich. Die Vorstellungen gehen offenbar weit auseinander.
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"Wir werden zwei dieser Verträge noch in diesem Jahr unterschriftsreif haben", sagte er. Um welche Kassenverbände es sich handelt, ließ er offen. "Am einfachsten wäre es, wenn wir Aufschläge auf unsere KV-Honorare erhalten" sagte Oberthür, "aber weil daraus nichts wird, verhandeln wir direkt und zwar möglichst zu einheitlichen Bedingungen".
Die Verträge sollen den verschiedenen Kassen verschiedene Module anbieten, zum Beispiel Check-ups bei Übergewicht oder bei familiärem Krebs. Diese Module sind auch schon im BKK-Hausärztevertrag mit dem Niedersächsischen Hausärzteverband zu finden, sagte Oberthür.
Die AOK Niedersachsen zählt offenbar nicht zu den Kassen, mit denen der Verband bald handelseinig wird. "Die AOK weigert sich, mit uns einen Hausarztvertrag zu schließen", kritisiert Oberthür, "sie hat sich mit dem Kinderarzt-Vertrag aus der Affäre gezogen!" Im Oktober 2006 hat die Kasse mit dem "AOK Junior"-Vertrag das bundesweit erste Hausarztmodell für Kinder und Jugendliche gestartet, mit einer neuen Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige (U7a) und der Koordination der ärztlichen Versorgung für Kinder durch Pädiater.
Damit hat die Kasse nach eigener Ansicht der Forderung des SGB V nach besonderen hausärztlichen Versorgungsformen entsprochen. Der Hausärzteverband indessen kritisierte den Vertrag, weil er die Pädiater stärke und die Hausärzte schwäche. Die AOK widerspricht dieser Darstellung. Der AOK-Junior-Vertrag sei ein Vorreitermodell in Deutschland geworden und ist keine Ersatzlösung für einen anderen Hausarztvertrag, sagte AOK-Sprecher Klaus Altmann: "Wir weigern uns nicht, mit den Hausärzten zu verhandeln, sondern wir sind nach wie vor mit ihnen im Gespräch."
Er verwies auf Paragraf 53 Absatz 9 SGB V. Dort heißt es, dass die Aufwendungen für die Wahltarife durch die dadurch erzielten Einsparungen finanziert werden müssen. "Wir brauchen Partner, die etwa nach Leitlinien behandeln oder ihre Pharmakotherapie verändern", konkretisierte Altmann, "diese Aspekte müssten zunächst weiterverfolgt werden."