Nach Rücktritt der Vorstände

Großer Umbruch in der KV Hessen

KV-Chef Zimmeck und Vize Zimmermann haben nach Vorwürfen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ihre Ämter aufgegeben - jetzt wird über die Nachfolge an der Spitze der KV Hessen diskutiert: Wird es künftig drei Vorstände geben?

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Haben Auflösungsverträge unterschrieben: Dr. Gerd W. Zimmermann (li.) und Frank-Rüdiger Zimmeck.

Haben Auflösungsverträge unterschrieben: Dr. Gerd W. Zimmermann (li.) und Frank-Rüdiger Zimmeck.

© [M] KV Hessen

FRANKFURT. Die Zeichen in der KV Hessen stehen weiter auf Sturm und Umbruch: Beide Vorstände, Frank-Rüdiger Zimmeck und Dr. Gerd W. Zimmermann haben nach Vorwürfen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft jeweils einen Auflösungsvertrag unterschrieben.

Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" scheiden beide am 6. November um Mitternacht aus ihren Dienstverträgen aus. Damit kommen beide einem Abwahlverfahren, das am 7. November in der Sitzung der Vertreterversammlung hätte stattfinden sollen, zuvor.

Hausarzt Zimmermann hatte bereits vor der Vertreterversammlung Mitte Oktober seinen Rücktritt vom Amt erklärt, nachdem Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn bekannt wurden.

Leistungen werden gewürdigt

Dermatologe Zimmeck, gegen den die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts auf Betrug ermittelt, hatte sich Bedenkzeit erbeten. "Hierzu werde ich im Vorfeld der Vertreterversammlung entscheiden", ließ er zunächst in einer Erklärung mitteilen.

Mitglieder der Vertreterversammlung bezeichneten das Verhalten als "menschliche Enttäuschung". Ebenso gibt es Kritik, dass sich Zimmeck so lange für seine Entscheidung Zeit gelassen habe.

Seine Leistungen als KV-Chef werden gewürdigt - so habe er Hessen auf Bundesebene mehr Gehör und Repräsentanz verschafft. Hessen habe nun einen Sitz im Erweiterten Bewertungsausschuss, ferner wurde Zimmeck in den Vorstand des Zentalinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (ZI) gewählt.

Auch wird ihm zugute gehalten, dass er eine Reform der Erweiterten Honorarverteilung (EHV), einer in Deutschland einmaligen KV-eigenen Altersversorgung, durchgesetzt hat. Dennoch sei man mit der Arbeitsbilanz nicht zufrieden, verlautete aus in Kreisen der Vertreterversammlung.

Künftig Trio an der Spitze?

Mit der Unterzeichnung der Auflösungsverträge am vergangenen Samstag hat sich formal nun das Abwahlverfahren am 7. November erledigt.

"Da es keinen amtierenden Vorstand mehr gibt, gibt es auch keine Abwahlanträge", heißt es aus Kreisen der Vertreter.

Eine lebhafte Aussprache zu den Vorgängen in den vergangenen Wochen darf erwartet werden -  allerdings, wie bei der KV Hessen üblich, hinter verschlossenen Türen.

In der Diskussion wird es auch um den Modus der Neuwahl eines Vorstandsduos gehen.

Dabei ist es noch offen, ob künftig ein Duo oder ein Trio an der Spitze der KV stehen sollte -  und ob die Nachfolger aus den Reihen der KV oder mindestens einer von außen kommen solle.

Zusätzlich gibt es Diskussionen über den Zeitplan der Neuwahl: Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" plädiert vor allem die hausärztliche Fraktion für eine Wahl in der darauf folgenden Sitzung am 15. Dezember.

Unter Fachärzten herrsche die Meinung, dass möglicherweise bis zum Februar 2013 mit der Wahl gewartet werden könne. Kopflos sei die KV nicht -  es gebe mit Jörg Hoffmann einen amtierenden Geschäftsführer und mit Frank Dastych einen Vorsitzenden der Vertreterversammlung.

Ebenso ist die Frage offen, ob der künftige Vorstand die restliche Legislatur von vier Jahren im Amt bleibt oder einen Vertrag über sechs Jahre bekommt.

Angespanntes Klima

Die 50 Mitglieder der Vertreterversammlung werden noch einige Zeit brauchen, bis sie Ereignisse verarbeitet und ausdiskutiert haben. Das Klima zwischen der hausärztlichen und fachärztlichen Fraktion beschreiben Beteiligte als angespannt.

Dieses Klima ist der Diskussion über Sachthemen natürlich nicht zuträglich. Und Themen gibt es genügend: Die Notdienstreform steht seit Monaten auf der Tagesordnung und wird immer wieder vertagt. Der Streit wurde bisher hinter verschlossenen Türen ausgetragen.

Außerdem steht die Beratung zum Haushalt auf der Agenda, ebenso wie eine Diskussion zur EHV.

Mit einer radikalen Reform im Juni, bei der das prozentuale Umlagemodell auf ein Beitragsklassenmodell umgestellt wurde, können nun auch Einkünfte aus Selektivverträgen in die EHV eingerechnet werden.

Ärzte in Hessen, die bisher keine Honorare aus Selektivverträgen der KV gemeldet hatten, haben kürzlich Post bekommen, in denen ihre Einkünfte aus den Verträgen geschätzt wurden.

Dies hat bei einigen Ärzten zur Verärgerung geführt. Die KV betont, dass alle Mitglieder rechtzeitig über diesen Schritt informiert worden seien.

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