Versorgungsgesetz

Grüne fordern Mitsprache für Kommunen

Vor der ersten Lesung des Versorgungsstärkungsgesetzes am Donnerstag im Bundestag haben die Grünen in einem Antrag gefordert, den Kommunen "eine stärkere Rolle bei der Planung, Steuerung und Gestaltung der gesundheitlichen Versorgung" zu ermöglichen.

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BERLIN. Vor der ersten Lesung des Versorgungsstärkungsgesetzes am Donnerstag im Bundestag haben die Abgeordneten der Grünen-Fraktion einen eigenen Antrag eingebracht.

Nach Meinung der Grünen "verharrt die Bundesregierung" mit dem Versorgungsstärkungsgesetz "weitgehend in einem System, in dem die ambulante und die Krankenhausversorgung grundsätzlich getrennt betrachtet werden."

Daher fordern sie die Regierung auf, künftig den Kommunen "eine stärkere Rolle bei der Planung, Steuerung und Gestaltung der gesundheitlichen Versorgung" zu ermöglichen. Dazu gehöre der Ausbau der integrierten Versorgung sowie die regionalen Gesundheitsverbünde.

Auch wollen die Grünen die bestehenden rechtlichen Beschränkungen zur Gründung und Trägerschaft von MVZ beenden und es nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen ermöglichen, Zentren zu leiten.

Generell plädieren die Grünen dafür, die "Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen neu zu gestalten."

Der Grünen-Antrag sieht auch eine Reform der Bedarfsplanung vor. "Die bestehende Bedarfsplanung ist stark reformbedürftig. Sie basiert auf einer Fortschreibung eines bestimmten Status quo und ist weniger an dem realen Bedarf in der Bevölkerung orientiert", heißt es.

Zwar können kommunale Verbände seit dem Versorgungsstrukturgesetz von 2011 Mitglied in den neuen Gemeinsamen Landesgremien sein, ihre Empfehlungen sind aber nicht verbindlich.

Als ersten Reformschritt schlagen die Grünen vor, dass das Gremium verbindliche Entscheidungen über die sektorübergreifende Versorgung treffen dürfen und auch entsprechende Versorgungsverträge initiieren können.

Kommunale Verbände sowie Patientenvertreter sollen hier stärker einbezogen werden.

Nach Meinung der Grünen-Abgeordneten sollte das neu gegründete Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) "die nötige Qualitätstransparenz auch auf die vertragsärztlichen Einrichtungen ausweiten".

Auch solle der geplante Innovationsfonds "langfristig angelegt sein und über eine größere Forderungssumme verfügen", für die auch die Privaten Krankenversicherer aufkommen. (bee)

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