Zukunft der Krankenhäuser
Grünen-Politiker Grau fordert bei Klinikreform: Öffnungsklauseln scharf definieren!
Bund und Länder wollen die Krankenhauslandschaft umpflügen – und dabei Abweichungen von Strukturvorgaben erlauben. Die Ausnahmen müssten aber scharf definiert sein, heißt es aus der Grünen-Fraktion.
Veröffentlicht:Berlin. Vor einem Verwässern der geplanten Krankenhausreform hat der Arzt und Grünen-Politiker Professor Armin Grau gewarnt. „Wir müssen natürlich Ausnahmetatbestände und Öffnungsklauseln scharf definieren“, sagte Grau bei einer Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) am Donnerstag in Berlin.
Er habe zwar Verständnis, wenn ein Landesgesundheitsminister „bestimmte Gestaltungsräume“ beim Umbau der stationären Versorgung einfordere, weil die Situation etwa in Rheinland-Pfalz anders sei als in Schleswig-Holstein, betonte der Grünen-Bundestagsabgeordnete, der auch Mitglied im Gesundheitsausschuss ist. Es gehe aber nicht an, dass jedes Bundesland am Ende mache, was es wolle.
Kein Geld für ineffiziente Klinikstrukturen
Das verbiete sich schon deshalb, weil viel Geld in die stationäre Versorgung fließe. Die Mittel dürften nicht für Strukturen verwendet werden, „die nachher ineffizient sind“. Er sei optimistisch, dass Bund und Länder die „richtigen Kompromisse“ fänden.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform hatte sich vergangene Woche darauf verständigt, dass es Öffnungsklauseln und Abweichungen bei der Einteilung nach drei verschiedenen Versorgungsleveln und zahlreichen Leistungsgruppen geben soll.
Versorgungsstufen
Bund und Länder wollen bei Klinik-Reform Ausnahmen zulassen
Bis Mitte des Jahres will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit den Ländern abgestimmte Eckpunkte eines Gesetzespakets vorlegen – grundsätzliches Ziel ist, das System der Klinik-Fallpauschalen deutlich abzuspecken und stattdessen vermehrt Vorhaltepauschalen in der Finanzierung einzuziehen.
Diese sollen zwischen 40 und 60 Prozent der Behandlungskosten abdecken – in der Pädiatrie und Geburtshilfe sind solche Pauschalen bereits mit dem 2022 beschlossenen Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz eingeführt worden.
Lauterbachs Omnibusgesetz
Bundestag beschließt dickes Paket zur Krankenhausversorgung
Reform muss Diabetespatienten in den Fokus stellen
DDG-Vizepräsident Professor Andreas Fritsche betonte, ob die von Lauterbach angekündigte Revolution im Krankenhaussektor gelinge, hänge insbesondere am Umgang mit den vulnerablen Patientengruppen – also „den chronisch Kranken, Kindern und multimorbiden Älteren“.
Schon jetzt sei die Versorgung der jährlich rund drei Millionen Patienten, die „mit und wegen Diabetes“ in Krankenhäusern behandelt würden, „akut gefährdet“, warnte Fritsche. Oft fehle es in den Häusern an „Bewusstsein für Diabetes“ – zumeist resultierend aus fehlendem Diabeteskenntnissen bei behandelnden Ärzten und Pflegekräften.
Nötig sei die Einrichtung sogenannter Diabetes-Units – konsiliarisch tätige Behandlungsteams – zumindest an großen Krankenhäusern, erläuterte Fritsche. Die Krankenhausreform müsse zudem sicherstellen, dass eine zertifizierte und abgestufte Diabetesbehandlung auf allen drei Versorgungsebenen vorgehalten werde. Seine Sorge sei allerdings, dass der Diabetes „entweder ganz vergessen wird oder auf die den untersten Level der Versorgung verbannt wird“. (hom)