Hausärzteverband geht gegen Vertragskündigungen vor
Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) klagt gegen die fristlosen Kündigungen der Hausarztverträge.
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Kommentarsammlung zum Sozialrecht: Beim Sozialgericht München sind mehrere Anträge gegen die Kündigung der Hausarztverträge eingegangen.
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MÜNCHEN (sto). Beim Sozialgericht München seien mehrere Anträge auf Einstweilige Anordnungen eingereicht worden. Dadurch soll die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigungen der Hausarztverträge Ende vergangenen Jahres durch die Kassen festgestellt werden, teilte der Bayerische Hausärzteverband mit.
"Der BHÄV ist die mandatierte Gemeinschaft im Sinne des Gesetzes", begründete der amtierende Vorsitzende, Dr. Wolfgang Krombholz, diesen Schritt.
Die Versicherten hätten einen gesetzlichen Anspruch auf eine hausarztzentrierte Versorgung. Wenn die Kassen dieser Verpflichtung nicht nachkämen, verhielten sie sich rechtswidrig, so Krombholz.
Irritierend sei eine Äußerung von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer, der die bisherigen Hausarztverträge als "Hinterzimmerdeals" bezeichnet haben soll, erklärte Krombholz.
Immerhin seien die Hausarztverträge mit der AOK Bayern, den LKKen und weiteren Kassen freiwillig geschlossen worden. Und die übrigen Hausarztverträge seien vom ehemaligen Richter am Bundessozialgericht Dr. Klaus Engelmann in dem gesetzlich vorgesehenen Schiedsverfahren festgelegt worden.
Verwundert zeigte sich der BHÄV-Vorstand auch über die Einladungsliste von Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder zum Hausärzte-Hearing am kommenden Freitag im Landtag. Eingeladen seien auch die aus der bisherigen KV-Mannschaft bestehende Splittergruppierung "Freie Hausärzte" sowie die abgewählten KV-Vorstände, kritisierte der Vorstand.
Der BHÄV sei bereit, auch öffentlich über die Situation der hausärztlichen Versorgung in Bayern und Maßnahmen zu deren Sicherung zu diskutieren, erklärte Krombholz.
Angesichts der bisherigen Entwicklung müsse man jedoch annehmen, dass das Hearing am 14. Januar eher dazu dienen soll, "die berechtigten Forderungen der Hausärzte und des BHÄV zu verschleiern", heißt es.
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