Hausarzt oder Kinderarzt - Wer darf welche Patienten behandeln?
Grundsätzlich dürfen in Deutschland alle hausärztlich tätigen Ärzte Kinder und Jugendliche behandeln. Für Kinder- und Jugendärzte, die als Fachärzte in der hausärztlichen Versorgung eine fünfjährige Weiterbildungszeit absolvieren müssen, gilt dies aber in der Regel nur bis zum 18. Lebensjahr.
In Ausnahmefällen dürfen Pädiater junge Erwachsene auch über das 18. Lebensjahr dann behandeln, wenn sie bei Allgemeinärzten, Internisten oder Fachärzten keine Versorgungsangebote vorfinden. Dies gilt auch für pädiatrische Spezialdisziplinen wie etwa die Kinderkardiologie.
Allgemeinärzte dürfen in Deutschland in der Regel Kinder- und Jugendliche auch dann behandeln, wenn sie keine spezielle Weiterbildungs- oder Fortbildungsangebote nachweisen können. Dies liegt daran, dass das Fach Kinder- und Jugendmedizin in nahezu allen Bundesländern nicht zu den obligaten Bestandteilen einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung gehört.
In anderen Ländern, wie etwa in den Niederlanden, den skandinavischen Ländern, den baltischen Staaten oder auch in Großbritannien, in denen der Hausarzt die Basisversorgung übernimmt, ist dies anders geregelt. Dort müssen Hausärzte während ihrer Weiterbildungszeit spezielle Kenntnisse in der Kinder- und Jugendmedizin nachweisen und durch Fortbildung auch regelmäßig auffrischen.
Ähnliche Regelungen reklamiert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) nun auch für Deutschland. Der Hausärzteverband hat beim "Ärzte Zeitung"- Streitgespräch in Neu-Isenburg dahingehend zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert und dabei auch die Unterstützung des BVKJ eingefordert. (ras)
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