Berufskrankheiten
Hautleiden liegen ganz vorn
BERLIN. Hauterkrankungen zählten 2018 zu den häufigsten bestätigten Berufskrankheiten in Deutschland – dahinter folgen Lärmschwerhörigkeit und durch Asbest bedingte Krankheiten.
Das geht aus einer Erhebung hervor, die der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) am Dienstag vorgestellt hat.
Demnach hatten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vergangenes Jahr in knapp 78.400 Fällen über das Vorliegen einer Berufskrankheit zu entscheiden.
4255 Fälle von hellem Hautkrebs
In gut 38.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht. In mehr als der Hälfte der Fälle wurde eine berufsbedingte Hauterkrankung festgestellt – darunter allein 4255 Fälle von hellem Hautkrebs.
Erst kürzlich hatte die Berufsgenossenschaft Bau auf eine deutlich steigende Zahl von an Hautkrebs erkrankten Beschäftigten aufmerksam gemacht und dies mit länger andauernden, teils heftigen Hitzewellen in Verbindung gebracht. Vor allem „Outdoor-Worker“ seien betroffen.
Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV, wies zugleich auf eine hohe Zahl weiterer Hauterkrankungen hin, die in Zusammenhang mit der Berufsausübung stünden. Dazu gehörten etwa Hautallergien bei Beschäftigten der Pflegebranche oder im Reinigungsgewerbe.
Obwohl die Zahl von Berufskrankheiten insgesamt stagniere, verfolgten Berufsgenossenschaften wie Unfallkassen weiterhin die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.
Tödliche Arbeitsunfälle vermeiden
Höchste Priorität habe dabei die Vermeidung tödlicher sowie schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Prävention sei das Mittel der Wahl, so Hussy.
Laut DGUV hat sich die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle 2018 im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Den Angaben zufolge lag die Zahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle zuletzt bei knapp 877.200 und damit um 3676 Unfälle höher als im Jahr davor.
Arbeitgeber, Beschäftigte und Politik seien gleichermaßen gefordert, sich um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu bemühen, sagte Hussy. (hom)