PKV-Zwangsrabatte
Hersteller wehren sich gegen Doppelbelastung
Mehrwertsteuer für Zwangsrabatte, die Pharmaunternehmen der PKV gewähren? Das stößt bei Arzneiherstellern auf scharfe Ablehnung.
Veröffentlicht:BONN (eb). Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) rechnet mit zahlreichen Klagen gegen die beabsichtigte Besteuerung des Herstellerzwangsrabattes.
"Ich bin ganz sicher, dass unsere Mitgliedsunternehmen reihenweise gegen entsprechende Steuerbescheide vor die Finanzgerichte ziehen werden", sagte Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH, im Handelsblatt (Mittwochausgabe).
Auslöser hierfür ist eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, wonach der von der pharmazeutischen Industrie an die privaten Krankenversicherungen (PKV) abzuführende Zwangsrabatt der Mehrwertsteuer unterliegen soll.
Zwar müssen die Hersteller auch gegenüber der GKV den Zwangsrabatt von bis zu 16 Prozent leisten, eine zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuer fällt jedoch nicht an.
"Der Gesetzgeber wollte den Herstellerzwangsrabatt in der GKV wirkungsgleich auf die PKV übertragen. Genau dies geschieht aber nicht. Mit der nun beabsichtigten Regelung erhöht sich der Zwangsrabatt an die PKV auch noch um die Mehrwertsteuer", erläuterte Kortland die Auswirkungen.
Der BAH fordert daher das Bundesfinanzministerium auf, von der geplanten Besteuerung abzusehen. Zudem sollte der im August 2010 erhöhte Zwangsrabatt grundsätzlich sowohl für die PKV als auch für die GKV überdacht werden.