Herstellerrabatte senken in der PKV die Arzneikosten

KÖLN (iss). Die Beteiligung der privaten Krankenversicherer (PKV) an den Herstellerrabatten für Arzneimittel wird ihre Ausgaben pro Verordnung im Schnitt um 6,9 Prozent senken. Das hat das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) berechnet.

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Nach der Prognose spart die Branche dadurch im laufenden Jahr 161 Millionen Euro bei Arzneiausgaben. Hinzu kommen weitere 120 Millionen Euro bei den Beihilfeträgern.

Basis der WIP-Untersuchung sind Daten des Jahres 2009 aus dem Arzneiverordnungsreport der GKV und aus Arzneimittelverordnungen von 4,9 Millionen Privatversicherten aus neun Unternehmen. Im Jahr 2009, als nur die GKV vom Herstellerrabatt profitierte, zahlte die GKV durchschnittlich 42,29 Euro pro Verordnung von Fertigarzneimitteln, während es in der PKV 46,60 Euro waren.

Die Differenz zwischen den Systemen sank durch die Beteiligung der Privatversicherer am Herstellerrabatt von 10,2 Prozent auf 7,7 Prozent. 2011 fällt der Durchschnittspreis in der PKV von 46,60 Euro auf 43,37 Euro, in der GKV von 42,29 Euro auf 40,26 Euro.

"Dass bei der PKV prozentual eine höhere Steigerung ermittelt werden konnte, folgt daraus, dass der PKV der Herstellerrabatt erstmals gewährt wird, während in der GKV nur eine Erhöhung des Rabattsatzes zugrunde liegt", schreibt Autor Dr. Frank Wild.

Zum 1. Januar 2011 ist der Herstellerrabatt bei patentgeschützten Arzneien ohne Festbetrag von sechs Prozent auf 16 Prozent gestiegen. Hätte der Gesetzgeber die PKV bei diesem Kostensenkungsinstrument weiter außen vor gelassen, würde der durchschnittliche Verordnungspreis 2011 um 15,7 Prozent über dem der GKV liegen, so Wild.

Dass die GKV bei Arzneimitteln weiter von einem Kostenvorteil von 7,7 Prozent profitiert, führt er auf zwei Faktoren zurück: den Apothekenrabatt, der ausschließlich gesetzlichen Kassen gewährt wird, und auf die höhere Bedeutung der Rabattverträge mit der Pharmaindustrie in der GKV.

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