KV-Affäre
Hessen zeigt sich ahnungslos
Was wusste die Landesregierung über die Vorgänge bei der KV Hessen?, fragte die Opposition. Wenig, antwortete der Gesundheitsminister. Neu sind Details zu den Auflösungsverträgen.
Veröffentlicht:FRANKFURT/WIESBADEN. Die schwarz-gelbe hessische Landesregierung hat auf Drängen der SPD-Landtagsfraktion zu den Betrugsvorwürfen in der KV Hessen nun Stellung bezogen.
In der Antwort des hessischen Sozialministers Stefan Grüttner (CDU) auf einen Berichtsantrag der SPD weist das Ministerium jegliche Verantwortung in der KV-Affäre um die Rücktritte der früheren Vorstände Rüdiger Zimmeck und Dr. Gerd W. Zimmermann zurück.
"Die Rechtsaufsicht ist grundsätzlich reaktiv ausgestattet, das heißt, es werden bereits wirksam gewordene Maßnahmen erfasst", heißt es in der siebenseitigen Antwort, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Erst spät unterrichtet
Zwar habe das Sozialministerium bei der Frage der Auflösungsverträge für die früheren KV-Chefs "seit der ersten Information durch den Vorsitzenden der Vertreterversammlung unbedingte Transparenz und frühzeitige Einbindung gefordert".
Dennoch will das Sozialministerium von einigen Vorgängen erst später unterrichtet worden sein - so kann das Ministerium nicht angeben, wann die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittlungen gegen die Ex-Vorstände aufgenommen hat.
Diese ermittelt gegen den ehemaligen KV-Chef Zimmeck wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug. Zum anderen richtet sich das "Verfahren gegen die beiden damaligen Vorstände aufgrund ihrer Funktion als Vertretung der KV Hessen" so das Ministerium.
Damit sind die ehemaligen Vorstände Dr. Zimmermann und Dr. Magrita Bert gemeint. Zusätzlich laufen Ermittlungen gegen Dr. Zimmermann wegen des Verdachts auf Untreue.
Acht Gehälter und Abfindung
Neue Erkenntnisse bietet die Antwort der Landesregierung in Bezug auf die Auflösungsverträge für die ehemaligen KV-Vorstände. Demnach habe Dr. Zimmermann am 31. Oktober 2012 unterschrieben, Zimmeck am 2. November 2012.
Am 7. November 2012 stand ursprünglich ein Abwahlverfahren auf der Tagesordnung der VV. Die Dienstverhältnisse endeten am 6. November.
Nach Angaben des Ministeriums erhalten beide bis zum 30. Juni 2013 eine "Weitergewährung derjenigen Leistungen, die bis zum Ablauf der deckungsgleichen ordentlichen Kündigungsfrist ohnehin seitens der KV Hessen weiter zu leisten gewesen wären."
Das sind acht Monatsgehälter. Darüber hinaus erhalten beide eine Abfindung von 50.000 Euro.
Weiter heißt es: "Außerdem werden Einkünfte aus einer anderen Tätigkeit während der Freistellung/Suspendierung nicht angerechnet." Damit hätten beide Seiten "sofortige Rechtssicherheit" erzielt.
Seitens der KV unterschrieben hat die Auflösungsverträge der damalige Vorsitzende der VV, Frank Dastych. Er wurde im Januar 2013 zum neuen KV-Chef gewählt. (bee)