Hessens Hausärzte wollen geschiedsten HzV-Vertrag genau prüfen

FRANKFURT/MAIN (ine). In Hessen überprüft der Hausärzteverband den Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der AOK. Der Verband will am 21. März auf einer Sonder-Delegiertenversammlung entscheiden, ob er seinen knapp 2000 Mitgliedern den Einstieg in den Vertrag empfehlen wird.

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Bei den Vorgaben und auch beim Honorar orientiere sich der Vorschlag stark an dem HzV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg, so Hausärzte-Chef Dr. Dieter Conrad. Allerdings gelte für den Hessen-Vertrag im Unterschied zu Baden-Württemberg mit dem geänderten Paragrafen 73b ein Finanzierungsvorbehalt.

Das heißt: Die Mehraufwendungen im Hausarztvertrag müssen mit Einsparungen und Effizienzsteigerung gegenfinanziert werden. "Im Schiedsspruch schlägt sich das in einer sehr komplexen Berechnung des Gesamthonorars für die HzV-Leistungen nieder", so Conrad.

Noch sei unklar, ob der Verband seinen Mitgliedern den Vertragsabschluss empfehlen könne. Der Vorschlag soll nun intensiv geprüft werden.

Schiedsamtsverfahren dauerte zweieinhalb Jahre

Die Hausärzte in Hessen mussten knapp zweieinhalb Jahre auf das Ende des Schiedsamtsverfahren warten - es war Ende Juni 2009 gestartet worden. Derzeit gibt es in Hessen nur noch Hausarztverträge mit dem BKK-Landesverband und der BIG Gesundheit.

Der Schiedsspruch wird auch von "Hessenmed" in Fulda, einem Verbund hessischer Ärztenetze und seit November Medi-Mitglied, begrüßt. Das Sozialministerium in Wiesbaden hat angekündigt, den Schiedsspruch ebenfalls zu prüfen.

Die KV in Frankfurt/Main hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass Hausärzte sich mit Hilfe der HzV intensiver um ihre Patienten kümmern könnten und sie dies vor allem auch angemessen vergütet bekommen.

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