Hörsturz: Kassen müssen Kosten für Überdrucktherapie nicht übernehmen

Das Bundessozialgericht sieht eine Wirksamkeit der Überdrucktherapie bei Knalltrauma und Hörsturz nicht belegt.

Veröffentlicht:
Das BSG wies Klagen der Druckkammerzentren auf Übernahme der Kosten der Krankenkassen für HBO als unzulässig ab.

Das BSG wies Klagen der Druckkammerzentren auf Übernahme der Kosten der Krankenkassen für HBO als unzulässig ab.

© wolterfoto / imago

KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Überdrucktherapie zumindest bei Knalltrauma und Hörsturz nicht übernehmen.

Medizinische Studien können die Wirksamkeit nicht ausreichend belegen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die klagenden Druckkammerzentren seien zudem gar nicht zur Klage befugt gewesen.

Therapie bei bis zu 2,5 Bar

Bundesweit bieten zahlreiche Druckkammerzentren die sogenannte hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) an.

Dabei wird in Stahlkammern ein Druck von zwei bis zweieinhalb Bar erzeugt, das entspricht dem Wasserdruck in einer Tiefe von zehn bis 15 Metern. Dies soll die Durchblutung verbessern.

Nach einem Beschluss des früheren Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10. April 2000 müssen die gesetzlichen Kassen die HBO nicht bezahlen. Bezüglich zahlreicher Indikationen reichten fünf Druckkammerzentren dagegen Klage beim Sozialgericht Köln ein.

BSG: Klagen können nur Ärzte oder Patienten

Das BSG hatte nun zunächst über die Indikationen "akutes Knalltrauma" sowie "Hörsturz mit und ohne Tinnitus" zu entscheiden. Es wies die Klagen als unzulässig ab. Auf Kassenleistungen könnten Patienten oder gegebenenfalls auch Ärzte klagen, nicht aber die Druckkammerzentren.

In einer sogenannten Hilfserwägung bestätigten die Kasseler Richter die Entscheidung des Bundesausschusses aber auch inhaltlich. Zumindest bei Knalltrauma und Hörsturz reichten die Wirksamkeitsnachweise für die HBO nicht aus, um eine Leistungspflicht der Kassen zu rechtfertigen.

Az.: B 6 KA 16/11 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Belastungsfähigkeit verbessern

Regelmäßig in die Sauna – hilft das bei Herzinsuffizienz?

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Verbale Blumensträuße für die designierte Bundesgesundheitsministerin: Die Selbstverwaltung setzt auf die Neue an der BMG-Spitze.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Update

Juristin an BMG-Spitze

Selbstverwaltung hofft auf neuen Kommunikationsstil unter Nina Warken