Bundeswirtschaftsministerium

Honorargutachten kein Weihnachtsgeschenk für Apotheken

Seit Wochen kursierten Gerüchte und einzelne Details, nun ist die Katze aus dem Sack. Ein aktuell veröffentlichtes Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Apothekenhonorar schlägt drastische Änderungen vor, wie Apotheken künftig zu ihrem Geld kommen könnten.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
Frostiges (Wirtschafts-)Klima für Apotheken: In einem aktuellen Gutachen werden deutliche Honorarkürzungen vorgeschlagen.

Frostiges (Wirtschafts-)Klima für Apotheken: In einem aktuellen Gutachen werden deutliche Honorarkürzungen vorgeschlagen.

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

BERLIN. Vor knapp zwei Jahren hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) – zuständig für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und damit die Preisgestaltung für verschreibungspflichtige (Rx) Arzneimittel – das Forschungsprojekt vergeben. Ziel war es, "eine datenbasierte und damit belastbare, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage" für zukünftige Änderungen der AMPreisV – und damit der Vergütung des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken – zu schaffen, heißt es von seiten des BMWi. Seit Donnerstag liegt das Ergebnis nun offiziell in der finalen Gutachtenfassung vor.

Im Kern wird in diesem Gutachten an wesentlichen Stellschrauben des Apothekenhonorars gedreht. Jede einzelne Apothekenleistung wurde dazu gesondert betriebswirtschaftlich kalkuliert und neu bewertet, um eine Kostendeckung zu erreichen.

Die 9 wichtigsten Änderungsvorschläge:

  • Das Fixhonorar, das Apotheken für die Abgabe inklusive Beratung eines Rx-Arzneimittels erhalten, sollte künftig bei 5,84 Euro liegen statt bisher 8,35 Euro.
  • Die prozentuale Marge auf den Apothekeneinkaufspreis bei Rx-Präparaten soll laut Gutachten dafür nun bei 5 statt bisher 3 Prozent liegen.
  • Der Aufschlag auf Betäubungsmittel könnte sich von 2,91 Euro auf 14 Euro erhöhen.
  • Die Zuschläge für das Anfertigen von Rezepturen werden zwar deutlich erhöht und mit 31 bis 61 Euro kalkuliert (derzeit mindestens 3,50 Euro). Die Kalkulation der Ausgangsstoffe jedoch statt mit einem 90%-igen nur noch mit einem 5%-igen Zuschlag angesetzt.
  • Für das alleinige Abfüllen von Stoffen soll es statt eines 100%-igen Aufschlages ein Fixum von 14 Euro geben.
  • Für die Zubereitung von Parenteralia, wie Zytostatika, sollen nur noch 22 bis 32 Euro abgerechnet werden dürfen. Derzeit liegt der Arbeitspreis bei mindestens 50 Euro.
  • Den Notdienstzuschlag zum Notdienstfonds, aus dem Apotheken mit häufigem Nacht- und Notdienst ein Ausgleich gezahlt wird, wollen die Gutachter von 16 auf 33 Cent pro abgegebener Packung erhöhen.
  • die Notdienstgebühr soll hingegen bei 2,50 Euro bleiben.
  • Die Großhandelsmarge wird auf 0,53 %reduziert (zuvor 3,15 %) plus 96 Cent Festzuschlag (zuvor 70 Cent).

Honorarkürzung um 40.000 Euro pro Jahr

Hatten die Apotheker bislang stets auf eine Honorarerhöhung gepocht, entsprechen unterm Strich die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt nun einer Honorarreduktion. Im Durchschnitt käme auf jede Apotheke 40.000 Euro weniger Honorar pro Jahr zu, heißt es in dem Gutachten.

Begründung der Gutachter für diesen Schnitt: "Dass es in Summe zu einer deutlichen Reduzierung in der Vergütung kommt, liegt an dem bisherigen Übergewicht der rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel in den Preisen der AMPreisV gegenüber OTC und Freiwahl aufgrund der den Umsatz stärker gewichtenden hälftigen Ansatz-Umsatz-Methode der ABDA zur Bestimmung des absoluten Festzuschlags." Sprich: Die bestehende Quersubventionierung der OTC- und Freiwahl-Bereiche durch Rx soll aufgehoben werden.

Ausgleich durch höhere Preise bei OTC?

Und auch einen Lösungsvorschlag zum Ausgleich der Reduktion haben die Gutachter parat: "Aktuelle Rabattspielräume" sollen ausgenützt werden, also die Preise für OTC und Freiwahl so erhöht werden, dass sie kostendeckend angeboten werden können bzw. die Einnahmereduktion bei Rx ausgeglichen wird. Außerdem empfehlen sie die Einrichtung eines Strukturfonds, aus dem existenziell gefährdete Apotheken unterstützt werden könnten. Hier geht man von ca. 700 stark gefährdeten und weiteren 1600 zuschussbedürftigen Apotheken aus. Als Fondssumme werden etwa 100 Millionen Euro vorgeschlagen.

Honorargutachten kein Weihnachtsgeschenk für Apotheken

© Screenshot BMWi-Gutachten

Und noch eine weitere Kröte haben die Apotheker zu schlucken. Ein Verbot des Versandhandels ist nach Ansicht der Gutachter "vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung nicht zu rechtfertigen".

Profiteur einer solchen Honorarumgestaltung wären die Kassen. Laut Gutachten sind mit der berechneten Anpassung der AMPreisV Einsparungen der Kostenträger von insgesamt 1,1, Miilliarden Euro verbunden.

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