Pflegeversicherung
Huml: Länder bei Finanzierungsfrage mitnehmen
Es darf keinen Alleingang der Bundesregierung geben, fordert Bayerns Gesundheitsministerin Huml. Ihr schwebt ein Steuerzuschuss zur Entlastung Pflegebedürftiger vor.
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Auf Hilfe angewiesen: Oft haben Pflegebedürftige zusätzlich auch noch mit hohen Eigenanteilen zu kämpfen.
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München. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat die Bundesregierung zu einer engeren Zusammenarbeit bei der Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung aufgerufen. „Es darf keinen Alleingang der Bundesregierung geben. Vielmehr müssen die Bundesländer frühzeitig eingebunden werden – und zwar im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe“, erklärte sie am Sonntag.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündigt, die Debatte über die künftige Finanzierung der Pflege 2020 „zu einer Entscheidung zu führen“. Auf dem Tisch liegt schon eine Reihe von Vorschlägen – von Bundeszuschüssen bis hin zur Begrenzung der Eigenanteile.
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag für Geringverdiener?
Laut Huml ist es wichtig, dass zügig über einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss diskutiert werde. „Das neue Konzept muss sowohl die Kostenfolgen der pflegerischen Versorgung berücksichtigen als auch ihre Finanzierung durch die Beitragszahler, die Steuerzahler und die Pflegebedürftigen selbst“, mahnte sie. Die Eigenanteile in der Pflege sollten berechenbarer und bei langen Pflegeverläufen begrenzt werden, so ihre Forderung.Huml hält zudem die Einführung eines pauschalen Arbeitgeberbeitrags für geringfügige Beschäftigte für notwendig.
Die nächsten Schritte im „Masterplan Pflege“
Gleichzeitig gab die Ministerin die nächsten Schritte im bayerischen „Masterplan Pflege“ bekannt: So soll etwa im Laufe dieses Jahres eine landesweite Koordinationsstelle eingerichtet werden, die Kommunen bei der Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur vor Ort unterstützt.Außerdem seien im Doppelhaushalt 2019/20 insgesamt 120 Millionen Euro für die Schaffung und Modernisierung von stationären Pflegeplätzen veranschlagt. Und im ersten Halbjahr sollen die Ergebnisse des Bedarfsgutachtens zur Kurzzeitpflege vorgelegt und mit den Pflege-Akteuren erörtert werden. Huml: „Wir haben zudem ein umfassendes Bedarfs- und Angebotsgutachten für die ambulante und stationäre Langzeitpflege in Auftrag gegeben.“ Dieses soll im Sommer vorliegen. (reh, mit Material von dpa)