Corona-Pandemie / Bayern
Huml: Notfallplan für Kliniken erfolgreich angelaufen
„Ärztliche Leiter“ können in Bayern dezentral die Krankenhauskapazitäten steuern und belegen. Zugleich gilt für Kliniken in der Krise eine Kooperationspflicht.
Veröffentlicht:
Wo werden Covid-19-Patienten, wo Patienten, die nicht infiziert sind, versorgt? In Bayern sollen das „Ärztliche Leiter“ in den Leitstellen entscheiden.
© upixa / stock.adobe.com
München. Bayerns Krankenhäuser sind nach Angaben von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) auf einen starken Anstieg der Zahl der Corona-Patienten vorbereitet. „Für die Verteilung der Patienten auf die Akutkrankenhäuser brauchen wir effiziente Strukturen“, sagte sie am Sonntag. „Um bei Bedarf schnell entscheiden zu können, gibt es seit vergangenem Freitag in allen 26 bayerischen Leitstellenbereichen Mediziner mit dem Titel ‚Ärztliche Leiter‘.“ Diese sollen die Patientenströme in den Landkreisen und kreisfreien Städten dezentral innerhalb der regionalen Krankenhausstrukturen steuern.
Die Ärztlichen Leiter seien mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet, so Huml. Sie bestimmten auch die Krankenhäuser, die vorrangig zur Versorgung von Corona-Patienten mit herangezogen würden.
Kliniken sollen sich gegenseitig mit Personal unterstützen
Laut Huml haben das bayerische Gesundheitsministerium und das Innenministerium eine sogenannte Allgemeinverfügung zu diesem Thema erlassen. „Die Krankenhäuser werden darin verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zum Ausbau insbesondere der Intensivbehandlungsplätze mit Beatmungsmöglichkeit zu ergreifen.“ Für die Zeit der Krise gelte zudem eine weitreichende Kooperationspflicht. „Das heißt: Krankenhäuser, die zunächst nicht vorrangig mit der Behandlung von Corona-Fällen betraut werden, müssen die anderen Krankenhäuser mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entlasten“, stellt die Ministerin klar. Das betreffe nicht nur die Übernahme von Patienten, sondern könne auch bedeuten, dass die Kliniken anderen Häusern Personal oder Ausstattung bereitstellen müssen.
Auf Ebene der Kreisverwaltungsbehörden werden nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums zudem zusätzlich Covid-19-Koordinierungsgruppen der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen eingerichtet, in denen die Kooperation der Einrichtungen untereinander und in enger Abstimmung mit niedergelassenen Ärzten, der Integrierten Leitstelle und dem Ärztlichen Leiter abgesprochen werden könne.