Rettungsschirm
Internisten und MVZ fordern klare Worte der KVen
Der Berufsverband Deutscher Internisten und der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren fordern klare Aussagen vom KV-System zum Rettungsschirm. Sie warnen vor Fehlentwicklungen und Vertrauensverlust.
Veröffentlicht:Berlin. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (bmvz) haben unabhängig voneinander bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Klärungsbedarf angemeldet.
In einem Schreiben an die Vorstände der KVen fordern die Internisten eine Klarstellung der Körperschaften, wie sie mit der im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vorgegebenen Kann-Bestimmung zum Ausgleich wegen der Coronakrise nicht zu erlösender extrabudgetären Vergütungsbestandteile umzugehen gedenken.
Kann-Bestimmung löst Sorge aus
Die Regelung sieht vor, dass die KVen Praxen für den Ausfall extrabudgetärer Leistungen entschädigen können, wenn deren Gesamthonorar um zehn Prozent einbricht. Schon die mittelfristige Finanzierung nach Ablauf der Vorauszahlungen und die Restzahlungen ab dem zweiten Quartal 2020 seien unsicher, wenn die KVen nicht klarstellten, dass die Kann-Bestimmung „sowohl generell als auch vollständig“ umgesetzt werde, heißt es in dem von BDI-Präsident Professor Hans Martin Hoffmeister unterzeichneten Schreiben, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Auch bei den Ausgleichszahlungen für Ausfälle bei der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) melden die Internisten Korrekturbedarf an. Diese Zahlungen sollen für den Fortbestand einer Praxis bei einem gefährdenden Fallzahlrückgang ausgelöst werden. Das ist den Internisten nicht präzise genug. „Dieses Kriterium muss möglichst bald in der Honorarverteilung definiert werden“, heißt es in dem Brief. Die Verteilung müsse zudem generell auf Ausgleichszahlungen ausgerichtet werden. Dazu benötigten die Vertragsärzte bereits vor dem Abrechnungsergebnis für das zweite Quartal 2020 gesicherte Informationen.
„Undurchsichtige Kalkulationsgrundlagen“
Genauso wichtig sei, nicht nur das Absinken der Fallzahlen als Maß für die Ausgleichszahlungen heranzuziehen, sondern auch die Fallwerte. Hier müssten die KVen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachbessern.
Im Namen des Berufsverbandes weist Hoffmeister darauf hin, dass die letzte EBM-Reform „unabhängig vom unbefriedigenden Honorarergebnis vor allem wegen der undurchsichtigen Kalkulationsgrundlagen“ bei den Internisten im BDI Misstrauen gegenüber der „Institution KV“ ausgelöst habe. Klare Antworten auf die von der Gesetzgebung aufgeworfenen Fragen könnten deshalb vertrauensbildend wirken. In den Praxen dürfe auf keinen Fall der Eindruck von Rechtsunsicherheit aufkommen.
MVZ-Verband fällt Vertrauen nicht leicht
Ungleichbehandlung innerhalb der Vertragsärzteschaft fürchten die Vertreter der Medizinischen Versorgungszentren. Dass die bereits vereinbarten Honorarmengen ausgezahlt werden sollten, auch wenn die vereinbarten Mengen nicht erreicht werden könnten, sieht man beim Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (bmvz) positiv. Da jedoch die Verteilung der nicht abgerufenen Honorare weitgehend in das Ermessen der regionalen KVen gestellt wurde, werde gleichzeitig befürchtet, dass einzelne Strukturen und Fachgruppen eher profitieren könnten als andere, heißt es in der Analyse des Verbandes. Das sei eine Frage der Macht-und Entscheidungsstrukturen in den KVen. „Es wird hier in den nächsten Monaten sehr wichtig, die KV-spezifischen Entwicklungen zu beobachten und etwaigen Fehlentwicklungen vorzubeugen“, sagte bmvz-Geschäftsführerin Susanne Müller der „Ärzte Zeitung“.
Aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus falle es den MVZ nicht so leicht wie der Politik, einfach darauf zu vertrauen, dass überall adäquate Regelungen gefunden werden. Rund um die Medizinischen Versorgungszentren werde in den KVen auch mit den Mitteln der Honorarverteilung Politik gemacht, beklagte Müller.