Kinder- und Jugendärzte warnen
DGKJ: „Jeder Schnupfen kann als COVID-Verdacht gewertet werden“
COVID-19 wird nun im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wie Pest oder Cholera. Die Pädiater fürchten Nachteile für Kinder, wenn die klassische Schnupfen- und Hustenzeit anbricht – und der Verdachtsfall eintritt.
Veröffentlicht:Berlin. Auf den letzten Drücker hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) noch Bedenken an der aktuellen Fassung des neuen Infektionsschutzgesetzes angemeldet. Das Gesetz wird am Freitag im Bundesrat beraten und beschlossen. Es drohe eine klare Benachteiligung von Kindern, warnt die Fachgesellschaft in einer Pressemitteilung.
COVID-19 sei nun im Paragrafen 34 unter den meldepflichtigen Erkrankungen gelistet wie Typhus, Cholera oder Pest. Es gebe zudem auch den bloßen Verdacht auf COVID-19. Mit Beginn der „klassischen Husten- und Schnupfenzeit“ könnte demnach nach der anstehenden Regelung jedes Erkältungsanzeichen als Verdacht auf COVID bewertet werden, fürchten die Pädiater.
Wer stellt die „Verdachtsdiagnose“?
Dieser Verdachtsfall würde ausreichen, dass sich das Kind unter Aufsicht einem Schnelltest mit Nachweispflicht unterziehen müsste, unter Umständen an jedem Tag, den der Schnupfen andauere.
In der Beschlussvorlage bleibe offen, ob und wenn ja welche Qualifikation benötigt werde, um die „Verdachtsdiagnose“ zu treffen. Die Kinder- und Jugendärzte fürchteten an dieser Stelle einen „ungeordneten, im schlimmsten Fall willkürlichen Zugang“, der die Rechte der Kinder komplett übergehe.
Obwohl es für Kinder unter fünf Jahren keine STIKO-Empfehlung für eine Impfung gegen COVID gebe, sehe das Gesetz für die keine Ausnahmeregelung bei den Impfnachweisen vor, monieren die Kinder- und Jugendmediziner zudem.
Beim Infektionsschutzgesetz herrscht in der Politik Zeitdruck. Viele Corona-Regelungen laufen am 23. September aus. (af)