Tote im Morbi-RSA
Jetzt muss das BVA neu rechnen
Kater statt Karnevalsstimmung im Bonner Bundesversicherungsamt: Die Behörde muss den Risikostrukturausgleich für 2013 größtenteils neu berechnen. Kassen mit vielen kranken und alten Versicherten können auf einen Nachschlag hoffen.
Veröffentlicht:BONN. Krankenkassen mit vielen kranken und älteren Versicherten werden für das vergangene Jahr mehr Geld bekommen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss große Teile des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) neu berechnen. Dabei bleibt das Finanzvolumen gleich, aber die Verteilung unter den Kassen ändert sich.
Nach monatelangem Zögern hat die Bonner Behörde seinen Revisionsantrag gegen eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom Juli 2013 zurückgezogen. BVA-Sprecher Tobias Schmidt sagte der "Ärzte Zeitung", das Bundesgesundheitsministerium habe die Behörde gebeten, die Revision zurückzunehmen.
Die Knappschaft, die AOKen und mehrere Betriebskassen hatten vor Gericht gegen das Berechnungsverfahren des RSA geklagt - und Recht bekommen. Streitgegenstand ist die Berücksichtigung von Kosten für die im Laufe des Jahres gestorbenen Versicherten.
Der methodische Fehler führe dazu, dass "die Ausgaben Verstorbener nur zur Hälfte in die Morbi-RSA-Berechnungen eingehen", berichtet Achim Kolanowski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK, der "Ärzte Zeitung". Die BKK ist eine der klagenden Kassen gewesen.
Umstrittene Annualisierung der Kosten
Das Gericht habe im Juli 2013 klargestellt, dass die Kosten für im laufenden Jahr gestorbene Versicherte "auf das ganze Jahr hochgerechnet - also annualisiert - werden müssen", erläutert der Kassenchef.
Ende November vergangenen Jahres hatte das BVA noch Revision beim Bundessozialgericht angekündigt: "Dieses Urteil ist daher nicht rechtskräftig", hieß es in einem Rundschreiben.
Der wissenschaftliche Beirat für die Weiterentwicklung des RSA hatte bereits im Jahr 2011 anhand von Daten aus 2009 vorgerechnet, dass dieser Rechenfehler zu Verzerrungen führt.
Das BVA war im Jahr 2012 auch willens, das Berechnungsverfahren zu ändern, wurde aber durch ein Veto aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgebremst.
Das BVA hat mutmaßlich nun eine Herkulesaufgabe vor sich: Die Behörde muss den für nichtig erklärten Teil der Festlegungen neu erlassen "und die Zuweisungen für das Ausgleichsjahr 2013 auf dieser Grundlage insgesamt neu berechnen", heißt es in einem Schreiben des BVA an Krankenkassen und das BMG.
Deutsche BKK geht von neun Millionen Euro Plus aus
Die Umverteilungssumme beläuft sich nach Angaben des BVA-Sprechers auf 400 bis 450 Millionen Euro. Die Deutsche BKK mit rund 760.000 Versicherten geht von zusätzlichen Einnahmen von etwa neun Millionen Euro aus, berichtet Vorstandschef Kolanoski.
Allerdings werden sich die Kassenmanager noch gedulden müssen: Am 14. November soll die Korrektur im Rahmen des Jahresausgleichs für das Jahr 2013 stattfinden.
Noch offen ist nach Angaben der Deutschen BKK, ob das Urteil auch Konsequenzen für frühere Jahre hat. Es gebe noch laufende Revisionsverfahren anderer Kassen für die Jahre 2011 und 2012, berichtet Kolanoski.
Auch der Ausgleich für das laufende Jahr wird in zwei Verfahren von Krankenkassen beklagt, berichtet das BVA. Der Morbi-RSA bleibt also heiß umstritten.