Juristen halten Landarztquote für falschen Ansatz

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MÜNSTER (akr). Die Münsteraner Rechtsanwälte Mechtild Düsing und Wilhelm Achelpöhler halten die von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) vorgeschlagene "Landarztquote" in der Medizinerausbildung für verfassungsrechtlich bedenklich. Rösler habe die Idee, dass sich junge Leute für eine bestimmte Tätigkeit verpflichten und dafür eine Ausbildung erhalten, bei der Bundeswehr abgeschaut, kritisieren die Anwälte. Schon dort funktioniere dieses Modell nicht.

Ein Auswahlsystem, das Bewerber mit einer schlechteren Abiturnote bevorzuge, sei "mit Sicherheit verfassungswidrig", da "alle wissenschaftlichen Forschungen ergeben haben, dass eine gute Abiturnote immer noch der beste Maßstab für den späteren Studienerfolg ist", heißt es in einer Erklärung der Anwälte. Die vom Minister vorgesehene Bedarfslenkung sei mit der im Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit nicht vereinbar.

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