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Juristen zerreißen und loben den Kompromiss zu 219a

Bei der Anhörung im Rechtsausschuss prallen Befürworter und Gegner aufeinander.

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BERLIN. Sachverständige haben am Montag bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags den Koalitions-Kompromiss zum Paragrafen 219a StGB seziert oder verteidigt. Die geplante Regelung sieht vor, dass Ärzte künftig nur über die Tatsache, dass sie Abtreibungen anbieten, informieren dürfen.

Für weitere Angaben, unter anderem die dabei angewandten Methoden, dürfen sie nur auf eine Liste von Ärzten verweisen, die beispielsweise von der Bundesärztekammer geführt werden soll.

Verfassungsrechtlich unhaltbar

Aus Sicht des Hamburger Strafrechtsprofessors Reinhard Merkel normiert auch der neue Paragraf 219a Strafandrohungen, „die jenseits des verfassungsrechtlich Zulässigen liegen“. Denn es sei „unangemessen und unverhältnismäßig, sachliche Hinweise auf den rechtmäßigen Ausweg aus einer vom Gesetz als unzumutbar anerkannten Notlage (der Fortsetzung der Schwangerschaft, d. Red.) mit Strafe zu bedrohen“.

Professor Ulrike Busch vom Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg bezeichnet die geplante Regelung als absurd. Dies werde exemplarisch daran deutlich, „bereits die Einfügung von zwei Adjektiven im Kontext Schwangerschaftsabbruch (zum Beispiel „medikamentös“ und „operativ“) zum Straftatbestand der Werbung mutiert, allerdings nur für die einzelne Praxis/Einrichtung, nicht aber auf der Liste“ zum Beispiel der BÄK.

Busch warnt, die Lückenhaftigkeit der Liste sei vorhersehbar. „Es ist damit zu rechnen, dass viele Ärzt_innen sich in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht auf einer derart exponierten Liste präsentieren wollen.“

Aus Sicht des Juristinnenbunds ist nur das grob anstößige „Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen durch Dritte regulierungsbedürftig. Dies könne als Ordnungswidrigkeit geregelt und geahndet werden.

„Erleichtert“ äußert sich der Sozialdienst katholischer Frauen. Der Vorschlag, eine „neutrale staatliche Stelle“ mit dem Führen einer Adressliste von Ärzten zu beauftragen, sei richtig. „Damit kommt der Staat seiner Pflicht und Verantwortung nach, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu bewahren“.

Professor Michael Kubiciel (Universität Augsburg) erinnert daran, das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber vorgeschrieben, „durch das staatliche Recht deutlich zu machen, dass ein (nicht-indizierter) Schwangerschaftsabbruch kein ‚alltäglicher, also der Normalität entsprechender Vorgang‘ sei“. Der Gesetzentwurf von Union und SPD beseitige Informationsdefizite und schaffe Rechtssicherheit für Ärzte.

Kritik an geplanter BMG-Studie

Unterdessen hat das Bundesgesundheitsministerium eine geplante Studie zu den gesundheitlichen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gegen Kritik verteidigt. Ziel sei eine umfassende Grundlage, um das Thema in der gesamten Breite in den Blick zu nehmen, sagte ein Sprecher. Die Erkenntnisse könnten auch dazu dienen, die Früherkennung etwaiger psychischer Belastungen zu verbessern und Betreuungs- oder Unterstützungsangebote zu machen.

Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis kritisierte, dass fünf Millionen Euro für eine wissenschaftlich unsinnige und ideologisch motivierte Studie vergeudet werden sollten. Auch von den Grünen kommt Kritik. Bei einer Internet-Petition gegen die geplante Studie sind bisher mehr als 65.000 Unterstützer registriert worden. (fst, mit dpa-Material)

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