Schwangerschaftsabbruch

Opposition auf Gegenkurs zum §219a-Kompromiss

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs eines „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ am Freitagvormittag machte deutlich, dass weite Teile der Opposition nicht mitziehen werden. Viele sähen den unliebsamen Paragrafen 219a komplett gestrichen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Bundesjustizministerin Katarina Barley (Archivbild) verteidigte am Freitag im Bundestag den Kompromiss der Koalition zum §219a.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (Archivbild) verteidigte am Freitag im Bundestag den Kompromiss der Koalition zum §219a.

© Thomas Frey / dpa / picture alliance

BERLIN. Rechtssicherheit für Ärzte, seriöse Informationen zum Schwangerschaftsabbruch für Frauen: Diese Etiketten versuchen die Regierungskoalitionen der geplanten gesetzlichen Änderung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (Werbeverbot für Abtreibung) aufzukleben.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs eines „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch am Freitagvormittag machte deutlich, dass weite Teile der Opposition nicht mitziehen werden. FDP, Linke und Grüne forderten, den aus der Nazizeit stammenden Paragrafen ersatzlos zu streichen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ärzte künftig auf ihren Internetseiten darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste führen und monatlich aktualisieren, welche Ärzte und Krankenhäuser Abbrüche vornehmen und mit welchen Methoden. Diese Liste, angereichert mit weiteren Beratungsangeboten, soll auch über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erreichbar werden.

Koalitionäre verteidigen den Änderungsentwurf zu §219a

„Der Gesetzentwurf verbessert die Lage der Frauen wesentlich“, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD). Zudem schaffe er Rechtssicherheit für Ärzte. Etwas zurückhaltender äußerte sich Thorsten Frei für die CDU.

 „Was auf dem Tisch liegt, löst keinen Jubel aus, weil es einen schmerzhaften Kompromiss darstellt“, sagte Frei in der Parlamentsdebatte. Der Vorschlag aus dem Justizministerium sei aber deshalb gut, weil der Schutz des ungeborenen Lebens darin mitgedacht werde und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin strafrechtlich verfolgt werden könne.

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) berichtete, sie habe mit Gesundheitsminister Jens Spahn vereinbart, die Qualifizierung von Ärzten im Umgang mit Schwangerschaftskonflikten zu stärken. Dafür solle noch in diesem Jahr ein Entwurf vorgelegt werden.

Gegenwind aus den Oppositionsreihen

Als „Koalitionsfrieden-Rettungsgesetz“ bezeichnete der FDP-Politiker Stephan Thomae den Gesetzentwurf unter Verweis darauf, dass auch Teile der SPD-Fraktion den Paragraphen am liebsten gestrichen sähen. Mit dem Entwurf blieben die Möglichkeiten von Ärzten weiter behindert.

„Woher kommt das riesige Misstrauen gegenüber Ärzten?“, fragte Thomae. Es sei absurd, die ultima ratio des Staates, nämlich das Strafrecht, gegen sachliche Information in Stellung zu bringen.

Es sei nicht klar, welches Rechtsgut ein Arzt verletze, wenn er sachlich informiere, so Thomae weiter. Deshalb müsse überprüft werden, ob ein solcher Gesetzentwurf überhaupt mit der Verfassung in Einklang zu bringen sei.

Ärzte würden in der freien Ausübung ihres Berufes gehindert, betonte Cornelia Möhring von der Fraktion der Linken. Information werde mit Werbung gleichgesetzt. Innerhalb des Strafrechts könne es dafür keine Lösung geben.

Weil die Informationsbefugnisse der Ärzte an dieser Stelle weiterhin vom Strafrecht geregelt bleiben sollen, seien auch künftig Anzeigen von Abtreibungsgegnern möglich. „Das Gesetz stärkt weder Frauen noch Ärzte“, sagte Ulle Schauws von den Grünen.

Die Politikerin empörte sich zudem über die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn, die Folgen von Abtreibungen in einer rund fünf Millionen Euro teuren Studie untersuchen zu lassen. Dieses Geld solle besser für Geburtsstationen und Schwangerenversorgung ausgegeben werden, sagte Schauws.

Lesen Sie dazu auch: Abtreibung: Reform von §219a sorgt weiterhin für Zwist

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ein wackeliger Kompromiss

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