Substitution im Knast
Justizvollzug missachtet BÄK-Richtlinien konsequent
Hinter Gittern gelten die Richtlinien der Bundesärztekammer nur eingeschränkt. Zu oft werden Substitutionsbehandlungen einfach abgebrochen, wenn ein opiatabhängiger Mensch eine Haftstrafe antreten muss. Die Folgen können verheerend sein – mit Risiken auch für die Gesellschaft draußen.