KBV-Konzept zur Bedarfsplanung

Die KBV legt Eckpunkte für eine neue Bedarfsplanung vor: Wohnortnah und flächendeckend soll sie in Zukunft sein. Doch einige Fragen sind noch unbeantwortet.

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BERLIN (sun). Mit dem Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, wird auch bei der Bedarfsplanung nachjustiert: Flexibler und kleinräumiger soll sie werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat jetzt Eckpunkte vorgelegt, mit denen sie in die Verhandlungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss gehen will.

Das Konzept zielt laut KBV-Chef Dr. Andreas Köhler auf eine wohnortnahe Versorgung ab. Ein Problem ist die älter werdende Bevölkerung, mit der die Mobilität der Versicherten abnimmt. Dem müsse vor allem die Planung der Hausarztsitze Rechnung tragen, so Köhler.

Ebenfalls verändert werden müssten die Planungsgruppen. Bisher wird für Ärzte ein grobes Raster von 14 Arztgruppen angesetzt. Dies werde aber der Spezialisierung vieler Fachärzte nicht gerecht, so Köhler.

Politischer Sprengstoff

Um Ärzte und Psychotherapeuten qualitativ und quantitativ versorgungsadäquat zu verteilen, sei eine detaillierte Planung notwendig. Daher soll es nach dem Willen der KBV künftig 34 Planungsgruppen geben.

Diese Einteilung könnte laut Köhler jedoch dazu führen, dass bei einigen Arztgruppen zahlreiche neue Arztsitze entstünden, es bei anderen jedoch aufgrund der neuen Berechnung nun zu viele Arztsitze gebe.

Köhler sieht "viel politischen Sprengstoff" in der Reform und etliche offene Fragen. Unter anderem müsse man fragen, ob die Bedarfsplanung den tatsächlichen Versorgungsbeitrag der Ärzte und Psychotherapeuten berücksichtigen sollte.

Arztsitze von Ärzten, die etwa nur 25 Prozent arbeiten, würden dann auch nur mit diesem Faktor bewertet. Das werde allerdings Lücken in der Versorgung aufzeigen, so Köhler.

Auch Mitversorgereffekte, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden, gehören nach dem Willen der KBV in die Bedarfsplanung. Dann müssten etwa Praxen in der Stadt, die Patienten vom Land behandeln, in den benachbarten Planungsbereich mit einkalkuliert werden.

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