COVID-Prävention
KBV begrüßt Vorstoß zur Aufhebung von Corona-Isolationspflicht
Nachdem Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein verkündet haben, Corona-Infizierte sollten sich nicht mehr absondern müssen, kommt Zustimmung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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Ende mit der Corona-Quarantäne: Solche Ordner soll es in vier Bundesländern bald nicht mehr geben.
© Marijan Murat/dpa
Berlin/Kiel. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am Montag den Plan vierer Bundesländer, die Isolationspflicht von Corona-positiv Getesteten aufheben zu wollen, als folgerichtigen Schritt bezeichnet. Zwar sei ein bundesweit einheitliches Verfahren sinnvoll, meint KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen, das Vorpreschen der vier Länder mache aber vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Lage Sinn.
In Krankenhäusern und Arztpraxen gebe es mittlerweile gute Hygienekonzepte, sodass mit Maske zur Arbeit gehen könne, wer sich trotz Corona gesund fühle. So ließen sich personelle Einschränkungen im Bereich der kritischen Infrastruktur verhindern.
COVID-Schutzmaßnahmen
Vier Bundesländer wollen Corona-Isolationspflicht aufheben
KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister ergänzte, „wir müssen zurück zur Normalität und mit Corona umgehen und leben wie mit anderen Infektionskrankheiten auch“. Sollten gefährlichere Varianten auftauchen, könnten Quarantäne-Regelungen wieder sinnvoll sein.
Am Freitag hatten wie berichtet Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Vorstoß angekündigt, die Isolationspflicht aufzuheben.
„Höchste Zeit für alltagstaugliche Regeln“
Es sei „höchste Zeit für alltagstaugliche Regeln“, hieß es seitens der schleswig-holsteinischen Landesärztekammer. „Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Isolationspflicht abschafft und künftig verstärkt auf Schutzmaßnahmen und Eigenverantwortung setzt“, sagte Kammerpräsident Professor Henrik Herrmann. „Diese Entscheidung ist angesichts der aktuellen Lage ein richtiger Schritt und führt uns aus der Pandemie in die Endemie.“
Herrmann fürchtet andernfalls um die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems. Unter der Krise stoße es an seine Grenzen. Wegen der Isolationspflicht kämpften Praxen und Krankenhäusern noch mehr als bisher mit Personalausfällen.
Wenn Infizierte ohne Symptome weiterarbeiten könnten, würde das Gesundheitssystem erheblich entlastet, so Herrmann: „Wartezeiten für Patienten werden sich verkürzen, planbare Operationen müssen nicht mehr verschoben werden und es müssen keine Stationen in den Krankenhäusern mehr geschlossen werden.“
Widerspruch aus der Pflege
Anderer Meinung hingegen ist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe. „Für uns steht der Schutz von vulnerablen Menschen im Vordergrund“, sagte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein am Montag. Infizierte Mitarbeitende, Ehrenamtliche oder Besucher – auch ohne Symptome – sollten nicht in die Einrichtungen, Krankenhäuser oder zu den Menschen mit Pflegebedarf nach Hause kommen, um die Menschen vor Ansteckung zu schützen.
Wer symptomatisch erkrankt sei, müsse genesen und sich schonen können, um Spätfolgen der Infektion soweit möglich zu vermeiden. „Wir gewinnen nichts, wenn die Mitarbeitenden jetzt trotz Infektion arbeiten sollen und dann durch Spätfolgen dauerhaft ausfallen“, so Bienstein. (bar/cben)