MVZ

KV Berlin kritisiert VSG und wird selbst gescholten

Die KV Berlin reagiert harsch auf Neuregelungen für Medizinische Versorgungszentren. Der Bundesverband MVZ widerspricht und findet harte Worte.

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BERLIN. Vernichtende Kritik an den Neuregelungen des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) übt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin.

Der Gesetzgeber habe "Grundpfeiler des Vertragsarztrechts aufgegeben", schreibt der KV-Hauptabteilungsleiter Bedarfsplanung und Zulassung Wolfgang Pütz im aktuellen KV-Blatt.

Von interdisziplinärer Leistungserbringung in MVZ könne keine Rede mehr sein, weil nun auch fachgleiche MVZ erlaubt sind.

Die Zulassung von Kommunen als Träger kann aus Pützs Sicht dazu führen, dass dauerhaft defizitäre MVZ aus kommunalen Mitteln am Leben erhalten werden "und letztlich freiberufliche Ärzte benachteiligen".

Eine häufig übersehene, aber weitreichende Änderung sei auch, dass nun Vertragsärzte als MVZ-Betreiber auf ihre Zulassung verzichten könnten, um sich im eigenen MVZ anstellen zu lassen.

Flankiert von steuer- und gesellschaftsrechtlichen Besserstellungen

"Damit wird indirekt der Zugang für große kapitalstarke Investoren zur breiten ambulanten Versorgung eröffnet, er wird geradezu bereitet und flankiert von steuer- und gesellschaftsrechtlichen Besserstellungen", so Pütz weiter.

Die Regelung zeige, "dass unter allen Umständen MVZ als die Lösung für alle Versorgungsprobleme gesehen werden" und der Gedanke der Freiberuflichkeit aufgegeben werde.

Als "verwunderlich" bezeichnet Pütz die Angleichung der Vertretungsregelungen für angestellte Ärzte an die für Praxisinhaber. Nun dürfen auch angestellte Ärzte im Todesfall vertreten werden.

"Fragwürdig" findet der Berliner KV-Abteilungsleiter die Regelung, dass nicht mehr nur Zulassungen von selbstständigen Ärzten, sondern auch die von angestellten im Krankheitsfall ruhen können.

Rückwärtsgewandte Sichtweise

Das könne zur Folge haben, dass im erheblichen Maße Sitze in der Bedarfsplanung berücksichtigt werden müssen, auf denen keine Leistung stattfinde.

"Erstaunt, wie rückwärts gewandt die Sichtweise der KV Berlin ist", zeigt sich der Vorsitzende des Bundesverbands der MVZ (BMVZ) Dr. Bernd Köppl.

"Die Realität hat sich dramatisch verändert", sagte Köppl der "Ärzte Zeitung". Er verwies darauf, dass inzwischen jeder fünfte Arzt in der ambulanten Versorgung angestellt tätig ist.

"Der Gesetzgeber hat nichts anderes gemacht, als diesen 20 Prozent einen fairen und diskriminierungsfreien Rechtsrahmen zu geben", so Köppl. Im bisherigen Recht sei der angestellte Arzt im Todesfall weniger wert gewesen als der selbstständige.

Das Fazit des Verbandes zu den gesetzlichen Änderungen fällt daher uneingeschränkt positiv aus. "Das GKV-VSG ist für MVZ ein wichtiger Baustein zu mehr Rechtssicherheit bei gleichzeitig neuen Gestaltungsmöglichkeiten sowie zu mehr Gleichberechtigung gegenüber den niedergelassenen Kollegen", so Köppls Fazit.

Neue Gestaltungsmöglichkeiten bietet nach Einschätzung des BMVZ vor allem die Regelung, dass für eine MVZ-Gründung nun Ärzte aus einer Arztgruppe genügen.

"Das VSG bietet den Ärzten und MVZ einen bunten Strauß an neuen Möglichkeiten, die ambulante Versorgung in neuen Strukturvariationen auszuüben. Daher ist künftig mit mehr Strukturvielfalt zu rechnen", sagt BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller.

Reine Hausarzt-MVZ sind nun ebenso möglich wie rein zahnärztliche MVZ. Besonders bei den Zahnärzten rechnet der BMVZ mit einer Gründungswelle. In der Geschäftsstelle gehen dazu nach Müllers Angaben sehr viele Anfragen ein.

Der Verband stellt einen hohen Beratungsbedarf zu fachgleichen MVZ fest und informiert daher auch auf seinem Kongress am Mittwoch zu dem Thema. (ami)

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