Arzneimittelversorgung in der Pandemie
KV Hessen: Abgabe der COVID-Arznei Paxlovid® ist Sache der Praxen
Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Ärzte die COVID-Arznei Paxlovid® direkt an Patienten abgeben dürfen. Die KV Hessen unterstützt das: Ihrer Meinung nach gehört die Arznei sogar zwingend in die Hände erfahrener Ärzte.
Veröffentlicht:Frankfurt am Main. Sollen die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die COVID-Arznei Paxlovid® direkt an Patienten abgeben dürfen? Die beiden Vorstandschefs der KV Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, meinen ja und unterstützen den entsprechenden Vorschlag von Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach.
Bei Paxlovid® gelte, je früher, desto besser. Denn je schneller das Arzneimittel verabreicht werde, desto größer sei die Chance, dass es den Patienten helfe, so die KV. Man müsse nur den Beipackzettel lesen, um zu wissen, dass Paxlovid® ausschließlich in die Hände erfahrener Ärztinnen und Ärzte gehöre, so Dr. Eckhard Starke.
„Vergessen wir nicht, dass Paxlovid nicht jungen, gesunden Patienten, sondern chronisch kranken Hochrisikopatienten gegeben wird. Mit Blick auf die Wechsel- und Nebenwirkungen ist es daher sehr wichtig, die Patientin oder den Patienten und die Vorerkrankungen bzw. den persönlichen Medikationsplan zu kennen“, sagt er. „Das ist in der Apotheke nicht zwingend gegeben.“
Es liege der Verdacht nahe, dass die Apothekerschaft um ihr exklusives Dispensierrecht fürchtet, meint Frank Dastych. „Wie anders ist zu erklären, dass mit ärztlichen Leistungen, die in Apotheken erbracht werden, offenbar die Menschheit gerettet wird und zeitgleich Zeter und Mordio geschrien wird, wenn Ärztinnen und Ärzte fertige Arzneimittel abgeben, zu deren Abgabe letztlich auch nur sie die medizinische Qualifikation haben.“
Die KV-Vorstände fordern Lauterbach daher auf, die Abgabe von Paxlovid® durch die Praxen der Niedergelassenen in der nächsten entsprechenden Verordnung zu verankern und dafür zu sorgen, dass die Praxen auch beliefert werden. (eb)