Forderung nach Änderungen im Gesetzentwurf
KV Thüringen: Hausärztliche Institutsambulanzen sind für Praxen der „Supergau“
Die KV Thüringen fordert, Kliniken keine hausärztlichen Institutsambulanzen zu genehmigen. Sie fürchtet, dass dies die Personalsituation drastisch verschärfen und die Existenz der Praxen gefährden könnte.
Veröffentlicht:Erfurt. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen hält den Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) für überarbeitungsbedürftig. Der Bundestag müsse dafür sorgen, dass hausärztliche Institutsambulanzen an Krankenhäusern verhindert und die entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Dr. Annette Rommel, erste KV-Vorsitzende, sagte laut einer Mitteilung von Freitag, dass Allgemeinmedizin nicht an Krankenhäuser gehöre. „Hausärzte und ihre Teams zeichnen sich durch ein Vertrauensverhältnis und eine besondere Bindung zu ihren Patienten aus, die einen Teil ihres Erfolges sowohl in medizinischer als auch in sozialer Hinsicht ausmachen. Institutsambulanzen an Krankenhäusern mit wechselndem Personal und ohne Garantie des Facharztstatus‘ werden diese Aufgabe nicht erfüllen und die Versorgung in der Fläche eher verschlechtern als verbessern.“
Hausärzte werden verdrängt
Hausärztliche Institutsambulanzen würden zudem eine neue Konkurrenz um Ärzte und Pflegekräfte schüren. Der Wettbewerb werde zu Lasten der niedergelassenen Allgemeinmediziner ausgehen, weil diesen im Gegensatz zu den Kliniken die Personalkosten nicht von der GKV erstattet werden. Den geplanten Transformationsfonds für die Krankenhäuser bezeichnete Dr. Thomas Schröter, 2. KV-Vorsitzender, als „staatliche Subventionierung eines Hausärzteverdrängungsprogramms“.
Auch in Bezug auf die Patienten sei zu befürchten, dass die hausärztlichen Klinikambulanzen zu „existenziell bedrohlichen Konkurrenten“ für inhabergeführte Praxen und MVZ werden könnten. Akutpatienten, die keine Notfälle sind, aber in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gehen, würden zukünftig regulär in die Ambulanzen umgeleitet. Für Hausärzte sei dies ein Supergau, so Schröter.
KV für Level Ii-Konzept
Anstelle der Institutsambulanzen schlägt die KV vor, die Ambulantisierung dadurch voranzutreiben, dass die Hybrid-DRG ausgeweitet und attraktiver werden. Zudem könnten unwirtschaftliche kleine Krankenhaus-Standorte in sektorenübergreifende Einrichtungen nach dem Level Ii-Konzept der Regierungskommission umgewandelt werden. So wäre nach Auffassung der KV eine zielgerichtete Ambulantisierung ohne Raubbau an Hausarztpraxen möglich.
Am Freitag morgen veranstaltete die KV ein Parlamentarisches Frühstücks mit Thüringer Bundestagsabgeordneten. Neben der Krankenhausreform sei über die Entwürfe des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes und der Notfallversorgungsreform debattiert worden.
Zum KHVVG findet am 25. September eine Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Für den 18. Oktober sind nach aktuellem Stand die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorgesehen. (juk)