Psychotherapeuten
Kabinett beschließt Ausbildungsreform
Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten sollen ab dem Wintersemester 2020 wie bei Ärzten strukturiert sein. Der Regierungsentwurf verzichtet auf einen Modellstudiengang und damit auf die umstrittene Pharmakotherapie durch Psychotherapeuten.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten beschlossen. Mit diesem Gesetz wird insbesondere die bislang prekäre, nach einem Studium der Psychologie oder Sozialpädagogik zu absolvierende Ausbildung zum Psychotherapeuten beendet, die die Betroffenen selbst finanzieren mussten, ohne für Leistungen ein adäquates Entgelt zu erhalten.
„Das war nicht mehr zeitgemäß und für den Nachwuchs unattraktiv“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach dem Kabinettsbeschluss.
Eigenes Studium geschaffen
Mit dem Gesetz wird ein eigenständiges Studium der Psychotherapie geschaffen, das nach drei Jahren einen Bachelor- und nach fünf Jahren einen Master-Abschluss vorsieht. Mit dem Master-Abschluss sind die Voraussetzungen für eine Approbation gegeben.
An das Studium schließt sich eine nach Landesrecht wie bei den Ärzten zu organisierende Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen an. Dort werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Diese Psychotherapeuten erhalten wie Ärzte in Weiterbildung entsprechend befristete Arbeitsverträge.
Wenn das neue Aus- und Weiterbildungskonzept vollständig umgesetzt ist – das wird etwa ab dem Jahr 2025/26 sein –, wird es keine Ausbildungsstätten nach Paragraf 6 des Psychotherapeutengesetzes mehr geben. Diese Einrichtungen sollen aber eine neue Funktion in der Weiterbildung übernehmen, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Weiterbildung zukünftig nicht ausschließlich an Krankenhäusern und bei niedergelassenen Psychotherapeuten erfolgt, sondern auch an von den Psychotherapeutenkammern anerkannten Weiterbildungseinrichtungen oder ihren Ambulanzen.
Diese Ambulanzen sollen im Wege der Ermächtigung an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Dies soll aber bedarfsabhängig geregelt werden, sodass der Zulassungsausschuss über den Antrag auf Ermächtigung entscheiden muss.
Jährlicher Bedarf von 2500 neuen Psychotherapeuten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der jährliche Bedarf an Nachwuchs-Psychotherapeuten bei 2500 liegen wird. Angenommen wird, dass pro Jahr rund 3500 Studenten in die Ausbildung starten. Aufgrund der Neustrukturierung der Ausbildung werden für die Länderhaushalte jährliche zusätzliche Kosten von 47 Millionen Euro erwartet.
Für die Refinanzierung der Stellen von Psychotherapeuten in Weiterbildung erwartet das Bundesgesundheitsministerium Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 100 Millionen Euro ab 2026. Pro Stelle sind dabei Kosten von 46.000 Euro unterstellt.
Im Unterschied zum Referentenentwurf verzichtet der Regierungsentwurf nun auf den umstrittenen Modellstudiengang, der es den neuen Psychotherapeuten erlaubt hätte, auch Arzneimittel zu verordnen. Dies hatten die Organisationen der Psychotherapeuten selbst abgelehnt.
GBA soll Richtlinien überarbeiten
Auch den Konflikt um die ursprünglich im TSVG vorgesehene gestufte Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Versorgung glaubt Spahn entschärft zu haben. Nun soll der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag erhalten, die Psychotherapie-Richtlinie bis zum 31. Juli 2020 zu überarbeiten.
Darin soll der GBA den Behandlungsbedarf diagnoseorientiert und leitliniengerecht konkretisieren. Niedrigschwellige Versorgungsangebote sowie Gruppentherapien müssen dabei einbezogen werden. Weiteres Ziel ist eine berufsgruppenübergreifende koordinierte und strukturierte Versorgung, in der Psychotherapeuten mit Ärzten, Sozio- und Ergotherapeuten sowie Pflegekräften zusammenarbeiten.
Das Gesetz, dem auch der Bundesrat zustimmen muss, soll bis zur Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Parallel dazu arbeitet das Bundesgesundheitsministerium an einer Approbationsordnung für Psychotherapeuten, in der die Ausbildungsinhalte präzisiert werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßte den Kabinettsentwurf. „Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung, der den Zugang zur Ausbildung ungenügend regelt und unseren Nachwuchs in eine prekäre Lebenslage zwingt, wird beendet“, sagte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Nachbesserungsbedarf sieht Munz jedoch in Bezug auf eine zusätzliche finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung. Diese sei nicht zum Nulltarif zu haben.
Ähnlich äußerte sich die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink: Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung bleibe ungeklärt. Notwendig sei eine Übergangsregelung für die nach altem Recht ausgebildeten Psychotherapeuten.
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