COVID-19
Kabinett billigt Spahns zweites Corona-Pandemie-Paket
Frischzellenkur für die Gesundheitsämter, mehr Tests in Pflegeheimen und erweiterte Meldepflichten für Labore: Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für ein weiteres Corona-Paket. Zudem will der Bund erstmals eine Grippe-Impfstoffreserve anlegen.
Veröffentlicht:Berlin. Im Kampf gegen das Coronavirus hat das Bundeskabinett am Mittwochvormittag ein weiteres umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Enthalten sind darin unter anderem neue Meldepflichten für die medizinischen Labore und mehr Mittel für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Besonders gefährdete Menschen – etwa in Pflegeheimen – sollen zudem besser vor einer COVID-19 Infektion geschützt werden. Beschäftigte in der ambulanten und stationären Langzeitpflege erhalten einen einmaligen gestaffelten Bonus für ihren Einsatz von bis zu 1000 Euro. Die Pflegekassen sollen für diesen Betrag geradestehen. Arbeitgeber und Länder können den Betrag für Pflegeprofis um 500 Euro auf 1500 Euro aufstocken.
„Wir wollen Corona-Infizierte künftig schneller finden, testen und versorgen können“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach der Kabinettssitzung am Mittwoch. Ziel müsse es sein, Infektionsketten wirksam zu durchbrechen und einen „unkontrollierten Ausbruch der Epidemie in Deutschland“ zu verhindern.
Reisewarnung verlängert
Das mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossene „Update“ werde helfen, „unser Gesundheitswesen weiterhin auf einem guten Kurs bei der Bewältigung der Epidemie zu halten“, zeigte sich Spahn überzeugt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert. Das Kabinett nahm einen entsprechenden Vorschlag des Auswärtigen Amtes an.
Nach dem bisherigen Zeitplan wollen die Regierungsfraktionen den Entwurf für Spahns zweites Pandemie-Paket am 5. Mai in den Bundestag einbringen. Für den 7. Mai ist die erste Lesung angesetzt. Vom Parlament verabschiedet werden soll das Gesetz am 14. Mai. Einen Tag später soll sich der Bundesrat damit befassen. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Inkrafttreten könnte das Gesetz voraussichtlich Mitte Juni.
Regelungen im Einzelnen
Labore nehmen seit Wochen Hunderttausende Corona-Tests unter die Lupe. Nun wird die Grundlage für noch mehr Testungen gelegt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann die gesetzlichen Krankenkassen per Verordnung verpflichten, Tests auf das Corona-Virus grundsätzlich zu bezahlen. Getestet werden kann auch, wer symptomfrei ist. Die Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die Kassen abrechnen können. Das gilt auch für Tests auf Immunität, sobald klar ist, dass eine Immunität für einen längeren Zeitraum möglich und die Person nicht mehr ansteckend ist. Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf Corona getestet werden. AOK, TK & Co. fürchten milliardenschwere Belastungen und haben scharfen Protest eingelegt. Die Tests dienten dem Infektionsschutz und seien deshalb von der öffentlichen Hand zu bezahlen.
„Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist Dreh- und Angelpunkt, was das Unterbrechen von Infektionsketten angeht“, ist Gesundheitsminister Spahn überzeugt. Um den ÖGD weiter zu stärken, werden etwa 50 Millionen Euro für die bundesweit 375 Gesundheitsämter bereitgestellt. Beim Robert Koch-Institut (RKI) wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den ÖGD eingerichtet. Das Identifizieren und Unterbrechen von Infektionsketten wird digital unterstützt. Das RKI schätzt, dass die Gesundheitsämter je nach Ausstattung bis zu 1000 Neuinfektionen am Tag zurückverfolgen können.
Labore müssen den Gesundheitsämtern nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion sowie bestätigte Fälle und Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 melden. Auch negative Testergebnisse und wieder genesene Fälle sind zu übermitteln. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert ans RKI übermittelt. Auf diese Weise erhofft sich die Regierung einen besseren Überblick über die Entwicklung der Pandemie.
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen eine einmalige Sonderleistung in Höhe von bis zu 1000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften kommen in den Genuss. Die Einrichtungen sollen die Prämien zunächst von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. In der zweiten Hälfte 2020 wollen BMG und Finanzministerium festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze und zur Refinanzierung der Corona-Prämien erhalten. Länder und Arbeitgeber können die Prämie für direkt am Pflegebedürftigen tätige Mitarbeiter in Heimen und bei Pflegediensten auf 1500 Euro aufstocken.
„Als Zeichen der europäischen Solidarität“ übernimmt der Bund die Kosten für die intensivmedizinische Behandlung von Patienten aus dem europäischen Ausland (EU, UK und Irland) in deutschen Krankenhäusern, wenn die Patienten in ihrem Heimatland wegen fehlender Kapazitäten nicht behandelt werden konnten.
Bund sichert erstmals Grippeimpfung ab
Ebenfalls Teil des Gesetzes ist eine neue Impfstrategie: Der Bund wird für die kommende Saison erstmals eine Grippeimpfstoffreserve anlegen. Motivation ist die Sorge vor einem Zusammentreffen der Influenza und einer zweiten Welle des neuartigen Coronavirus, wie Spahn erläuterte.
In die Vorbereitung auf die Grippesaison 2020/21 sind die niedergelassenen Ärzte einbezogen. „Wir machen es möglich, dass die Ärzte bis zu 30 Prozent mehr an Impfstoffen bestellen und bevorraten können als im vergangenen Jahr, ohne dass daraus irgendwelche Regresssorgen entstehen müssen“, sagte Spahn.
Das wird die Krankenkassen laut Gesetzentwurf rund 80 Millionen Euro zusätzlich kosten, 30 Millionen davon für den Aufwand der Vertragsärzte. Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: „Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 gilt eine Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich.“
20 Millionen Impfdosen bestellt
In der vergangenen Saison waren laut Ministeriumsangaben rund 16,5 Millionen Impfstoffdosen gegen Influenza verfügbar, rund eine Million mehr als ein Jahr zuvor. Unter Bezug auf das Paul-Ehrlich-Institut sagte Spahn, es seien aktuell bereits rund 20 Millionen Impfdosen von den Ärzten bestellt. Zusammen mit der Bundesreserve könnten in der nächsten Impfsaison somit mindestens 25 Millionen Dosen zur Verfügung stehen. Diese Zahl ist laut Gesundheitsministerium noch nicht endgültig.
„Es sind die gleichen Symptome, daher sind die gleichen Beatmungs- und Intensivkapazitäten wie bei Corona gefragt“, sagte Spahn. Es sei sinnvoll, die Grippewelle durch Impfen auf ein Minimum zu reduzieren.
Kosten für Tests jetzt abgespeckt
Beim Umfang von Massentests auf das neuartige Coronavirus sind die Autoren des Gesetzentwurfs zurückgerudert. Hatten sie in einem ersten Entwurf 1,5 Milliarden Euro im Monat an Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung alleine für Tests angesetzt, präsentiert sich die Kostenrechnung nun abgespeckt.
Je einer Million nicht gepoolter Tests geht der Gesetzgeber nun von 60 Millionen Euro plus nicht beziffertem ärztlichen Aufwand aus. Er halte das für eine gute Investition, sagte Spahn. Sie komme günstiger, als wenn das Gesundheitswesen so stark unter Stress gerate, dass der gerade erst erarbeitete „neue Alltag“ wieder infrage stünde. Die im früheren Entwurf angesetzten Größenordnungen seien nicht mehr Basis der Überlegungen.
EU wechselt die Prioritäten
Die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands in der zweiten Jahreshälfte wird anders ablaufen als geplant. Eine europäische Nutzenbewertung für Arzneimittel werde aller Voraussicht nach eine nur untergeordnete Rolle spielen, kündigte Spahn an. Ursprünglich war dieses Thema weiter oben auf der Agenda angesiedelt.
Stattdessen soll nun eine Stärkung des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), sozusagen des europäischen Robert Koch-Instituts, in den Vordergrund rücken. Er wolle diese Einrichtung institutionell stärken, aber auch im anstehenden Haushaltsplan der Europäischen Union mehr berücksichtigen, sagte der Minister. Dessen Beratung steht in den nächsten Monaten an.
Es sei „definitiv ein Thema“, die Abhängigkeit Europas von Zulieferungen aus anderen Regionen der Welt zu verringern, wenn es um Medikamente oder medizinische Schutzausrüstung gehe. Europa müsse das Zurückholen von Produktion zurück in die EU regulatorisch begleiten.
Weiter Kritik wegen Pflegeprämie
Die Grünen bewerteten den neuen Spahn-Gesetzentwurf kritisch und gingen vor allem mit den Regelungen zur Corona-Prämie hart ins Gericht. „Es ist ein Systembruch, wenn sich die Bundesregierung bei Bonuszahlungen nur auf die Altenpflege konzentriert und die Zahlungen größtenteils über die soziale Pflegeversicherung finanzieren möchte“, kritisierten Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik der Grünen-Fraktion, am Mittwoch.
Nötig sei eine steuerfinanzierte Prämie für alle Menschen, die in systemrelevanten Gesundheitsberufen tätig seien. „Die Menschen haben mehr als Applaus, einen Händedruck oder Schokolade verdient.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erklärte, die Prämie bleibe „vorläufig noch eine Gleichung mit vielen Unbekannten“. Davon profitieren solle nach dem Willen der Bundesregierung nur die Altenpflege. „Gehen die Pflegenden in den Krankenhäusern tatsächlich leer aus?“, fragte der Verband in Richtung Koalition.
Spahn betonte, die Prämie kompensiere Altenpfleger auch für den zusätzlichen Aufwand an seelischer Zuwendung, den sie derzeit leisteten, da Angehörige aufgrund von Besuchsverboten nicht in die Einrichtungen kommen könnten.