Anhebung

Kabinett bringt höheren Pflegebeitrag auf den Weg

Zum 1. Januar wird der Pflegebeitrag um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Die für den Herbst angekündigte Pflegereform wird nach dem Ampelbruch aber wohl nicht mehr umgesetzt.

Veröffentlicht: | aktualisiert:

Berlin. Die Bundesregierung hat die geplante Anhebung des Pflegebeitrags im neuen Jahr auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 vor, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin mitteilte.

Dies sei notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen. „Mit den Mehreinnahmen kann Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflegefinanzierungskonzepte zu erarbeiten.“ Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

3,7 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr

Das Bundesgesundheitsministerium teilte im Nachgang zur Regierungs-PK mit, 0,2 Prozentpunkte in der Pflege entsprächen 3,7 Milliarden Euro pro Jahr. Kassenvertreter hatten zuletzt vor einem Defizit in der Pflegeversicherung von bis zu 3,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr gewarnt, womöglich falle das Finanzloch bei den Pflegekassen noch größer aus.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Anhebung am Freitag angekündigt. Eine Pflegereform mit einer Beitragserhöhung zum 1. Juli 2023 hatte die Ampel-Koalition schon umgesetzt. Damit stieg der Beitrag für Menschen ohne Kinder auf 4 Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent.

Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil - nun weniger als zuvor. Die Pflegeversicherung erwartet für dieses und nächstes Jahr rote Zahlen. Hintergrund sind weiter steigende Milliardenausgaben.

Große Reform weiter unumgänglich

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition kann eine eigentlich für Herbst angekündigte Pflegereform nicht mehr umgesetzt werden. Hebestreit betonte, es sei klar, dass es nachhaltiger Lösungen bedarf. „Eine große Pflegereform ist unumgänglich.“

Die Verordnung solle sicherstellen, dass gesetzlich vorgesehene Leistungen weiter finanziert werden können, bis eine umfassende Reform beschlossen werden kann.

Die Ersatzkassen kritisierten, dass es erneut zu Beitragssatzanhebungen komme, sei das Ergebnis einer fehlenden Finanzreform in der Pflege. Es gehe nur um eine kurzfristige Sicherstellung der Liquidität der Pflegeversicherung, sagte die Chefin beim Ersatzkassenverband, Ulrike Elsner. (dpa/hom)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vernetzte Versorgung

Ambulant-stationäres Projekt veröffentlicht Halbzeitbilanz

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?