Prävention
Kabinett soll Gesetz im Dezember beraten
Der Zeitplan konkretisiert sich langsam: Im Dezember soll sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf des Präventionsgesetzes beschäftigen. Bereits dreimal ist es schon gescheitert.
Veröffentlicht:BERLIN. Das neue Präventionsgesetz der Bundesregierung nimmt konkrete Formen an. In der letzten Bundestagswoche in diesem Jahr soll das Gesetz im Bundeskabinett beraten werden, kündigte Ingrid Fischbach (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, in Berlin an.
Am 17. Dezember könnte somit der vierte Anlauf für ein Präventionsgesetz in die parlamentarische Beratung gehen.
Auch der Inhalt des Gesetzes wird offenbar konkreter: So sollen die Kassen mindestens zwei Euro pro Versicherten einzahlen, um vor allem Prävention in Kitas, Schulen, Betrieben sowie Heimen zu finanzieren.
Damit wird vom bisherigen Förderschwerpunkt der Präventionsprojekte von gesundheitsschädlichem Verhalten abgerückt. Die Systematik für die Einzahlung der Kassengelder ist noch unklar, einen Fonds soll es wohl nicht geben.
Präventive Beratung bei Ärzten
Ein Teil des Gesetzes werde eine nationale Präventionsstrategie, die erarbeitet werden soll. Die Strategie solle durch jährliche nationale Konferenzen überprüft und ergänzt werden.
Dabei fällt offenbar der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine zentrale Aufgabe zu: Nach Fischbachs Ankündigungen soll die BZgA die nationale Präventionsstrategie steuern.
Für Ärzte sei in dem Gesetz vor allem die präventive Beratung vorgesehen. Ein Schulfach Gesundheit lehnt sie indessen ab. Eher sollte an Schulen über die Gestaltung von Gebäuden und Pausenzeiten nachgedacht werden.
Präventionsexperte Professor Rolf Rosenbrock sieht die Ankündigungen kritisch: Er sei "erschreckt", dass nur zwei Euro von den Krankenkassen eingezahlt werden sollen. Er plädiere für zehn Euro, sagte der Vorsitzende des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Bei der Verteilung der Präventionsmittel sollten Gesundheitspolitiker eigene Schwerpunkte setzen und nicht Projekte fördern, die die Kassen präferierten. Dazu zählten auch Angebote für arbeitslose Menschen. (bee)