Anlässlich der Bundestagsdebatte
Ärztekammer Niedersachsen dringt auf Widerspruchsregelung
Die Kammer verweist auf die laut Umfragen grundsätzlich hohe Bereitschaft zur Organspende – diese würde bisher nur viel zu selten dokumentiert.
Veröffentlicht:Hannover. Die Ärztekammer Niedersachsens unterstützt eine fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten zur Widerspruchsregelung bei der Organspende. Das Thema wird am Donnerstag im Bundestag diskutiert.
„Mit Einführung der Widerspruchslösung können Leben gerettet werden – und gleichzeitig steht es weiterhin jedem frei, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden“, argumentiert Dr. Marion Charlotte Renneberg, stellvertretende Kammer-Präsidentin und Mitglied im Fachbeirat Nord der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Ausblick auf Plenarsitzung
Paragraf 218, Organspende, Pflege: Bundestag ruft noch mehrere Gesundheitsthemen auf
Die niedrigen Spenderzahlen in Deutschland seien nicht auf mangelnde Bereitschaft der Bevölkerung zurückzuführen, sondern auf den Umstand, dass diese Bereitschaft nur selten dokumentiert werde.
„So stehen laut einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber“, teilt die Kammer mit. „In vielen Fällen ist die Bereitschaft zur Organspende jedoch nicht dokumentiert.“ Die Einführung einer Widerspruchsregelung wird von der Ärzteschaft bereits seit dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 gefordert. (cben)