Umstrittene Personalrichtlinie

Kammer kritisiert „Verantwortungs-Ping-Pong“ bei Psychiatrie-Ausstattung

Die Regierung sieht bei der Personalausstattung für Psychiatrie und Psychosomatik den G-BA in der Pflicht. Dort kämen die „Bänke“ in der Sache aber nicht weiter, moniert die Chefin der Bundespsychotherapeutenkammer Benecke.

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„Dann muss ein neuer gesetzlicher Auftrag Klarheit schaffen“: BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

„Dann muss ein neuer gesetzlicher Auftrag Klarheit schaffen“: BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.

© Raman El Atiaoui

Berlin. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) übt scharfe Kritik an der Ampelregierung. Anlass ist deren Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag zu geplanten Reformvorhaben im Bereich der stationären Psychiatrie – die Ärzte Zeitung hatte darüber kürzlich berichtet.

Aus der Antwort geht hervor, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der laufenden Legislaturperiode keinen Gesetzesvorschlag für eine bessere Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser vorlegen will. Die Regierung sieht bei der Ausgestaltung der Personalausstattung für Psychiatrie und Psychosomatik mittels PPP-Richtlinie die „Bänke“ im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Pflicht.

Keine einzige zusätzliche Minute für Patienten

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke sprach am Montag von einem „Verantwortungs-Ping-Pong“. Resultat sei, dass Patienten „bis heute keine zusätzliche Minute Psychotherapie in Psychiatrien“ erhielten. „Wenn Bundesregierung und G-BA zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, wer laut Gesetz in der Verantwortung steht, muss ein neuer gesetzlicher Auftrag Klarheit schaffen“, forderte die Kammervordere.

Seit Jahren werde im Bundesausschuss eine Entscheidung für höhere Minutenwerte verschoben. Die Ampel müsse ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sorgen zu wollen, endlich einlösen.

Bessere Bedingungen für weiterbildende Psychiatrien

Dazu müssten die Psychiatrien als „elementare Weiterbildungsstätten“ die Rahmenbedingungen zugesichert bekommen, um psychotherapeutische Weiterbildungsstellen anbieten zu können, so Benecke.

Wie die Personalkosten bei der Vereinbarung des Krankenhausbudgets zu berücksichtigen seien, regele aber der Bund und nicht die Länder oder die Psychotherapeutenkammern. Ohne die Weiterbildung in den Psychiatrien gebe es keine neuen Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten. (hom)

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