Betriebskrankenkassen

Kampf um Berechnung des Krankengelds

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BERLIN. Das Gerangel um die Berechnung der Zuweisungen für Krankengeld geht weiter. 28 Verwaltungsrats-Chefs von Betriebskrankenkassen haben sich brieflich an Gesundheitspolitiker gewandt.

Sie fordern Korrekturen beim GKV-Finanzreformgesetz FQWG. Streitpunkt ist die Methode, nach der die Zuweisungen für Krankengeld berechnet werden.

Nach dem Gesetzentwurf ist ein sogenanntes 50/50-Modell vorgesehen: Die eine Hälfte der Zuweisungen wird auf Basis der tatsächlichen Aufwendungen einer Kasse berechnet, die andere Hälfte ergibt sich aus der Höhe des Krankengelds für den Versicherten. Die BKK-Vertreter fordern nun, bei der Methodik stärker den Anteil des Grundlohns zu berücksichtigen.

Die Kassen, darunter die BKKen von Daimler, Bertelsmann und Bosch, erinnern daran, das Krankengeld sei einkommensabhängig. Kassen, deren Trägerunternehmen überdurchschnittlich hohe Löhne zahlen, müssten seit der Einführung des Morbi-RSA "massive Einnahmeausfälle" hinnehmen.

Bei der Daimler BKK seien dies 50 Millionen Euro seit 2009. Mit der genau umgekehrten Intention waren im März vier Chefs von Kassen (-arten) bei Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorstellig geworden.

Jürgen Graalmann (AOK-Bundesverband), Bettina am Orde (Knappschaft-Bahn-See), Jürgen Hohnl (IKK e.V.) und Professor Herbert Rebscher (DAK-Gesundheit) warnten in einem Schreiben, nicht den Änderungswünschen aus dem BKK-Lager nachzugeben.

Ihr Argument: Krankengeldausgaben ergäben sich durch zwei Einflussgrößen: Häufigkeit und Dauer des Krankengeldbezugs und Höhe des Krankengelds.

Beide Faktoren hingen unmittelbar zusammen, schreiben die Kassenmanager unter Verweis auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim BVA: "Die Häufigkeit und Dauer des Krankengeldbezugs sinkt in dem Maße, wie die kalendertägliche Höhe des Krankengeldes steigt." (fst)

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