Krankengeld

Kassen im Kampfmodus

Der Finanzausgleich zwischen den Kassen entscheidet über Wohl und Wehe einer Kasse. Entsprechend verbissen kämpfen Kassenmanager um Detailregelungen. Diesmal im Fokus: das Krankengeld.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Länger krankgeschrieben: Krankengeldzahlung und RSA-Zuweisungen sind umstritten zwischen Kassen.

Länger krankgeschrieben: Krankengeldzahlung und RSA-Zuweisungen sind umstritten zwischen Kassen.

© pic-unique / fotolia.com

BERLIN. Wenn Kassenchefs "in höchster Sorge" an den Bundesgesundheitsminister schreiben, dann muss es brennen.

Vier Kassen- oder Kassenverbandschefs drängen Hermann Gröhe, dem Druck anderer Kassenvertreter standzuhalten und keine Änderungen an der nächsten Gesundheitsreform - dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungs-Gesetz (FQWG) - vorzunehmen. Am 26. März soll das Gesetz grünes Licht im Bundeskabinett bekommen.

Jürgen Graalmann (AOK-Bundesverband), Bettina am Orde (Knappschaft-Bahn-See), Jürgen Hohnl (IKK e.V.) und Professor Herbert Rebscher (DAK-Gesundheit) warnen in einem Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, beim Risikostrukturausgleich (RSA) "grundlegende Weichen falsch zu stellen".

So schwierig wie der Name des Gesetzes ist das Thema: Es geht darum, wie die Zuweisungen einer Kasse für Krankengeld berechnet werden. In vielen Leistungsbereichen arbeitet der Morbi-RSA inzwischen recht zielgenau - beim Krankengeld hingegen nicht.

Als Folge erhalten manche Kassen zu viel, andere Kassen zu wenig aus dem Ausgleichstopf. GKV-weit soll es in dieser Frage um einen dreistelligen Millionenbetrag gehen.

Zuweisungsmodell wird entwickelt

Das FQWG sieht in dieser unter Kassen umstrittenen Frage vor, dass das Bundesversicherungsamt Experten-Gutachten in Auftrag geben soll, um ein zielgenaues Zuweisungsmodell zu entwickeln.

Für die Übergangszeit geplant ist ein Vorgehen, das in Kassenkreisen als "50/50-Modell" bezeichnet wird: Die eine Hälfte der Zuweisungen wird auf Basis der tatsächlichen Aufwendungen einer Krankenkasse berechnet.

Die andere Hälfte der Zuweisungen ergibt sich aus der Höhe des Krankengelds, die der kranke Versicherte bekommt. Dessen Höhe bemisst sich nach der Höhe des Einkommens.

Im Klartext: Hat eine Kasse viele Mitglieder mit hohen Einkommen, führt dies auch zu hohen Krankengeldansprüchen. Der BKK-Dachverband hat bereits nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs im Februar kritisiert, diese Regelung benachteilige Kassen mit einkommensstarken Mitgliedern.

Denn die Systematik des Morbi-RSA sehe vor, dass Kassen mit vielen Gutverdienern zwar höhere Krankengeldansprüche ihrer Mitglieder bedienen müssen, dafür aber zu wenig Zuweisungen erhalten.

Stringenz durchhalten

Die vier Kassen- und Kassenverbände widersprechen in ihrem Schreiben an Gröhe: Die Höhe der Krankengeldausgaben ergebe sich durch zwei Einflussgrößen: Häufigkeit und Dauer des Krankengeldbezugs und Höhe des Krankengelds.

Beide Faktoren hingen unmittelbar zusammen, schreiben die Kassenmanager unter Verweis auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim BVA: "Die Häufigkeit und Dauer des Krankengeldbezugs sinkt in dem Maße, wie die kalendertägliche Höhe des Krankengeldes steigt."

Der BKK-Verband hat vorgeschlagen, die Höhe des Einkommens eines kranken Versicherten bei der Berechnung der Zuweisungen mit 70 Prozent statt mit 50 Prozent anzusetzen. Das wäre für die vier Kassenmanager "eine tendenziell willkürliche Entscheidung".

Sie fordern von Gröhe, trotz Kritik anderer Kassenverbände nicht weich zu werden. Es gelte, die im Gesetzentwurf angelegte "Stringenz durchzuhalten".

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Kommentare
Dr. Christoph Schay 21.03.201411:40 Uhr

Selbstnutz!

in vielen Studien zeigt sich, dass die einkommensstärkere Bevölkerung mehr auf ihre Gesundheit achtet und folglich weniger häufig krank ist. TK, Barmer etc. buhlen seit Jahren um diese Klientel und stellen jetzt Forderungen ohne verlässliche Daten. Typisch der Eigennutz der Kassenvertreter.

C.Schay

Gerhard Leinz 21.03.201407:28 Uhr

Psychotherapie fördern!

Solange die Krankenkassen sich die Aufwendungen für das Krankengeld aus dem Gesundheitsfond schadlos ersetzen lassen können, werden sie Psychotherapie bei arbeitsunfähig Kranken anders als zum Beispiel (in Schleswig-Holstein) Urodynamik und Schwindeldiagnpstik nicht für Förderungswürdig halten. Auch die Aufwendung für die Versorgung psychischer Störungen sollte den Kassen aus dem Gesundheitsfond ersetzt werden. Sonst droht bald wieder eine Zwei Klassen Medizin: Diejenigen Kassen mit einer "reichen" Versichertenstrukur können "großzügig" sein und auch mal "neben der Spur" Dinge bewilligen und andere Kassen sind zugeknöpft.

Gerhard Leinz - Kiel
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

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