Kapital fürs Alter kann der Versicherte nun mitnehmen
Alterungsrückstellungen machen die private Krankenversicherung demografieresistent. Sowohl in der Pflege- wie auch in der Krankenversicherung haben die PKV-Unternehmen beachtliche Kapitalstöcke aufgebaut.
Auf inzwischen über 120 Milliarden Euro ist der Betrag der Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2007 gewachsen. Bislang galt: Wer als Privatversicherter das Versicherungsunternehmen wechselte, verlor die durch seine Prämien mit aufgebauten Rückstellungen und musste beim neuen Versicherer von vorne beginnen. Die Folge: Vor allem für Ältere ist ein Wechsel viel zu teuer. Ein Wettbewerb um ältere Versicherte findet in der PKV bisher praktisch nicht statt.
Mit dem Wettbewerbs-Stärkungsgesetz ist dies geändert worden. Nun werden bei einem Versicherungswechsel die Alterungsrückstellungen auf das neue Versicherungsunternehmen übertragen. Das gilt allerdings nur für den bislang versicherten Leistungsumfang, nicht für aufgestockte Leistungen.
Die PKV klagt gegen diese Neuregelung. Sie steht auf dem Standpunkt, dass Alterungsrückstellungen kein Eigentum eines bestimmten Versicherten sind, das bei Wechsel einer Versicherung mitgegeben werden muss, sondern dass die Alterungsrückstellungen dem Versichertenkollektiv einer Versicherung insgesamt gehören - unteilbar. (HL)
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