Entscheidung des Landtags

Lob für Niedersachsen: Wiederbelebung wird ab 2026 Unterrichtsstoff

Der Deutsche Rat für Wiederbelebung würdigt die Vorreiterrolle Niedersachsens. Die neuen Lehrinhalte sollen an Schulen in der Sekundarstufe I unterrichtet werden.

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Wiederbelebung steht ab 2026 in Niedersachsen auf dem Lehrplan für die Sekundarstufe 1.

Wiederbelebung steht ab 2026 in Niedersachsen auf dem Lehrplan für die Sekundarstufe 1.

© Jochen Tack/picture alliance

Hannover. Ab 2026 werden an niedersächsischen Schulen in der Sekundarstufe I Wiederbelebungsmaßnahmen zum ordentlichen Unterrichtsstoff. Das hat der Niedersächsische Landtag in Hannover vergangene Woche mit großer Mehrheit beschlossen.

Die neuen Lerninhalte sollen in den Biologie- und Naturwissenschaftsunterricht in der Sek I unterrichtet werden. Dazu sollen die passenden Unterrichtsmaterialien entwickelt werden und ein regelmäßiger „Aktionsmonat Wiederbelebung“ stattfinden.

„120.000 Menschen jährlich erleiden in Deutschland einen Herzstillstand und nur elf Prozent von ihnen überleben“, betonte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) in der Debatte des Antrags. „Wir wissen dass zwei- bis dreimal so viele Menschen überleben könnten, wenn sofort kompetent und selbstbewusst – einfach durch Drücken – gehandelt werden würde.“ Es sei Aufgabe des Staates, auf derartige Kompetenzen hinzuwirken, argumentierte Willie Hamburg.

Rat für Wiederbelebung würdigt Pionierrolle des Landes

Zukünftig solle überlegt werden, wie das Thema „auch für die Grundschule assoziiert werden kann“, kündigte die Ministerin an. „Am Ende kann man nicht früh genug damit anfangen, Leben zu retten.“

Der Beschluss kam auf einen fraktionsübergreifenden Antrag der CDU, SPD und der Grünen zustande. Die AfD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) begrüßte, dass Niedersachsen eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des Wiederbelebungsunterrichtes im Schulalltag übernehme. Dies sei eine Entwicklung, die „viele Menschenleben zusätzlich retten wird. Wir wünschen uns sehr, dass andere Bundesländer bald entsprechend folgen werden“, teilte der GRC-Vorsitzende Professor Bernd Böttiger mit.

Die 2007 gegründete Interessengemeinschaft hat nach eigenen Angaben bundesweit über 2.000 Mitglieder und vereinigt die an der Notfallmedizin beteiligten Berufsgruppen unter einem Dach. (cben)

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