Psychotherapie

Kassen-Konzept sorgt für Streit

Die Kassen haben sich ihre Gedanken gemacht, wie sich die Psychotherapie reformieren ließe - ihre Pläne bringen die Therapeuten auf die Palme. In der Tat hat das GKV-Konzept viele Nachteile.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Eine Odyssee für psychisch Kranke: Bis sie in einem Wartezimmer eines Psychotherapeuten sitzen, vergehen meist drei Monate.

Eine Odyssee für psychisch Kranke: Bis sie in einem Wartezimmer eines Psychotherapeuten sitzen, vergehen meist drei Monate.

© hake / imago

BERLIN. Menschen, die unter einer psychischen Störung leiden, brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe. Darin sind sich Krankenkassen und Psychotherapeuten sogar einig.

Doch zu mehr reicht es zwischen beiden nicht mehr: Streit gibt es darüber, mit welchem Konzept das gelingen soll.

Die komplexe Ausgangslage für ein neues Konzept sieht so aus: lange Wartezeiten, immer mehr Fehltage, immer häufiger Erwerbsunfähigkeit.

Zurzeit warten Patienten häufig monatelang auf ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten - eine Belastung für jemanden, der daran scheitert, sein Leben selbst zu organisieren.

Die Fehltage am Arbeitsplatz aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen seit mehr als zehn Jahren zu. Der Handlungsbedarf ist also groß.

Das hat sich wohl auch der GKV-Spitzenverband gedacht und am Schreibtisch ein Konzept erarbeitet, wie die ambulante Psychotherapie reformiert werden könnte.

Zwei zentrale Thesen: Eine Deckelung der Psychotherapiestunden auf insgesamt 50 Zeitstunden und eine Wartezeit von sechs Wochen nach einer ersten Kurzzeittherapie.

Psychotherapeuten reagieren mit Unverständnis

Wie zu erwarten, folgte der Aufschrei der Psychotherapeuten prompt: "Rationierung" und "Diskriminierung", so die Reaktion auf den Kassenvorstoß.

"Eine solche pauschale Therapieunterbrechung wird für viele psychisch kranke Menschen einer therapeutischen Katastrophe gleichkommen", kritisiert der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Professor Rainer Richter.

Eine sechswöchige Wartezeit sei eine zusätzliche Hürde für die Patienten und somit "eine Zumutung", betont auch Barbara Lubisch, Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung.

Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, hält dagegen: "Die sechswöchige Wartezeit zwischen den beiden Phasen ist eine Zeit des Hinterfragens, ob der eingeschlagene Weg wirklich der richtige ist."

Psychotherapie sei keine Krisenintervention und deshalb sei diese Pause medizinisch unschädlich, vielmehr eröffne sie dem Patienten die Chance, die eigene Situation und den eingeschlagenen Behandlungsweg zu überprüfen.

Was schlägt die GKV konkret vor? Kürzlich veröffentlichte der GKV-Spitzenverband das Positionspapier "Reform des Angebots an ambulanter Psychotherapie".

Vorgeschaltete Sprechstunde vorgeschlagen

Auf zehn Seiten stellt der Verband seine Versorgungsziele vor. Der Zugang zu einem Psychotherapeuten solle "zeitnah" erfolgen. Dafür müsse es eine vorgeschaltete, obligatorische Sprechstunde für Beratung, Akutbehandlung und Krisenintervention geben.

Dafür sind mindestens eine, maximal zwei Zeitstunden im Krankheitsfall vorgesehen. Eine löbliche Idee! Schließlich könnten die Patienten auf diese Weise schnell Hilfe bekommen.

Des Weiteren soll die Pflicht zu probatorischen Sitzungen vor Beginn einer Psychotherapie erhalten bleiben - auch das ist gut. Denn natürlich muss zunächst geklärt werden, ob eine Psychotherapie überhaupt indiziert ist. Zudem müssen Patient und Psychotherapeut die Zeit haben zu klären, ob sie miteinander arbeiten wollen.

Diese Anzahl soll nach Ansicht der Kassen von derzeit fünf auf drei Stunden reduziert werden. Danach hat der Betroffene dann Anspruch auf eine Kurzzeittherapie mit zwölf Behandlungsstunden.

Nur diese seien anzeigepflichtig, heißt es in dem Positionspapier, sprich: die Behandlungsstunden müssen den Kassen gemeldet werden und eine Inanspruchnahme kann mittels der Krankenversichertenkarte erfolgen - ein aufwendiges Gutachten entfällt. Das bedeute weniger Bürokratie und ein einfacheres Verfahren, so die Kassen.

Zusätzliche Hürden für psychisch Kranke

Doch dann folgt jedoch die Krux: Erst nach einer sechswöchigen Pause kann dem Kassen-Konzept zufolge der Betroffene dann weitere zehn Behandlungsstunden in Anspruch nehmen. Die Höchstdauer der Psychotherapien soll auf 50 gedeckelt werden.

Bislang variiert die Anzahl je nach Therapieform, bei der Verhaltenstherapie liegt sie zum Beispiel bei maximal 80 Stunden. Dass die Kassen nun daran rütteln wollen, entfacht - wie zu erwarten - den Streit.

Das Konzept des GKV-Spitzenverbandes hat gute Ansätze. Aber aus Sicht der Psychotherapeuten wird der Zugang zur Psychotherapie nicht entbürokratisiert, sondern eher zusätzliche Hürden für die Patienten eingebaut. Im Sinne der Betroffenen muss jetzt aber schnell eine gemeinsame Lösung her.

Daher ist jetzt keine Zeit für Grabenkämpfe: Die, die das Geld verwalten, sollten ihre Konzepte gemeinsam mit denjenigen an einem Tisch erarbeiten, die jeden Tag mit psychisch kranken Menschen arbeiten.

Lesen Sie dazu auch: Nicht-Ärzte auf Arztsitze: Mehr Psychotherapeuten aufs Land

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