Grundversorgung
Kassen fördern 140 Landkrankenhäuser
Landkrankenhäuser, die für die flächendeckende Grundversorgung oder die Geburtshilfe notwendig sind, erhalten eine Zusatzförderung von 400.000 bis 800.000 Euro von den Krankenkassen.
Veröffentlicht:Berlin. Mit insgesamt 68,4 Millionen Euro fördern die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in diesem Jahr bedarfsnotwendige Landkrankenhäuser. Die Förderung kommt 140 Häusern zugute, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbands. Je Krankenhaus ist eine Pauschale von 400 .000 bis 800. .000 Euro möglich.
„Jeder Mensch muss überall im Land gut versorgt werden können“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Damit das auch dauerhaft für unsere Kleinsten gilt, bekommen in diesem Jahr erstmals 59 ländliche Kinderkliniken bis zu 400 .000 Euro zusätzliche Förderung.“
Die Förderung erhalten ländliche Krankenhäuser, die die Kriterien der Grundversorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) erfüllen. Darunter fallen die Fachbereiche der allgemeinen Grundversorgung (Innere Medizin, Chirurgie), Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin. Dabei werden die Zuschläge wie folgt verteilt:
- Eine Klinik, die ein oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vorhält, erhält 400 .000 Euro Pauschalförderung.
- Für jede weitere bedarfsnotwendige Fachabteilung kommen 200 .000 Euro dazu. Damit sind insgesamt bis zu 800 .000 Euro an Förderung möglich.
Diesen Höchstsatz erhalten 24 Häuser, 16 Krankenhäuser bekommen 600 .000 Euro, 100 Krankenhäuser 400 .000 Euro. (reh)