KV Westfalen Lippe

Kassen sollen für Notdienst mitzahlen

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KÖLN. Der 2. Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Gerhard Nordmann, fordert die Krankenkassen auf, sich an den allgemeinen Strukturkosten des ambulanten Notfalldienstes zu beteiligen. "In anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg ist dies längst der Fall." Die Verbesserung der Notfallstrukturen in Westfalen-Lippe dulde keinen Aufschub, sagte Nordmann.

Damit ein auf drei Jahre angelegtes Pilotprojekt am 1. April dieses Jahres starten kann, hat die KVWL die Übernahme der laufenden Kosten in Höhe von 900.000 Euro zugesagt. In drei Regionen werden die Notrufnummer 112 und die Bereitschaftsdienstnummer 116.117 zusammengeschaltet. Ziel ist dabei, über eine einheitliche regionale Leitstelle die Patienten direkt in die richtige Versorgungsstruktur zu leiten. (iss)

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Kommentare
Dr. Hartwig Raeder 19.02.201808:09 Uhr

Kosterechnung

Bei der KVWL werden die Fixkosten des Notdienstes von den Vertragsärzten als sogenannte "Kostenumlage Organisierter Notfalldienst" in Höhe von 150 Euro im Monat bezahlt. An diesen Fixkosten sollten sich die (gesetzlichen und privaten) Krankenkassen beteiligen. Das wär schön.

Die variablen Kosten im Fahrdienst betreffen hauptsächlich die gefahrenen Kilometer. Hier besteht eine Regelungslücke. Die fahrenden Ärzte geben die sogenannten Doppelkilometer bei der Quartalsabrechnung an. Die GKV erstattet sie der KVWL. Bei Privatfahrten (Privatpatienten, Leichenschauen, Berufsgenossenschaften) dagegen liquidiert der Arzt die Fahrtkosten nach GOÄ. Er behält das Geld. Diese Gelder betreffen geschätzt ein Viertel der gesamten Fahrtkosten. Der Arzt bekommt diesbezüglich keine Rechnung von der KV. Das sehe ich als erfüllten Tatbestand der Untreue nach § 266 des Strafgesetzbuches an.

Diese Privatfahrten werden also aus dem Haushalt der KV bezahlt. Wegen dieser Veruntreuung der Verwaltungskosten (=Mitgliedsbeiträge) habe ich die KVWL bei der Staatsanwaltschaft in Dortmund angezeigt. Übermorgen werde ich deswegen als Zeuge von der Kriminalpolizei in Detmold vernommen.

Dr. Karlheinz Bayer 19.02.201808:02 Uhr

in Baden-Württemberg ist dies NICHT der Fall!


... vielmehr zahlen wir Ärztinnen und Ärzte den Notfalldienst und die Notfallpraxen und die Fahrer - bis auf einen allenfalls symbolischen Feigenblattanteil der AOK - nahezu komplett aus unserem Honorartopf:
rund 2000 € werden vorwegabgezogen!

Auch wenn anscheinend "fette" Honorare für die Dienste rückerstattet werden, faktisch dienen die ersten 3-4 Dienste nur dazu, den vorher abgezogenen Honoraranteil für die Notfalldienste wieder hereinzuholen.
Ab dem 4. Dienst bekommen wir bei genauer Betrachtung erst Geld.
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen!

Die KV Westphalen-Lippe tut gut daran, dem Beispiel Baden-Württembergs nur insofern zu folgen, die krassen Fehler, die hier gemacht wurden nicht zu wiederholen.

Glückauf, Kollege Nordmann!

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