Kommentar zur PID
Kein Rechtsfrieden in Sicht
Groß war die Hoffnung am 7. Juli 2011, als der Bundestag einem überparteilichen Gesetzentwurf zur Präimplantationsdiagnostik (PID) zustimmte.
Nun sollte nach langer, intensiver Debatte Rechtsfrieden in dieser komplexen medizinethischen Frage einkehren. Die Hoffnung hat getrogen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Verordnung vorgelegt, in deren Folge alte Konflikte wieder aufbrechen.
Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass die PID verboten wird. Zulässig ist sie nur, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.
Die BMG-Vorlage nährt den Verdacht, dass versucht werden soll, dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis wieder umzudrehen: keine Begrenzung der Zahl von PID-Zentren, laxe Vorgaben für Ethikkommissionen.
Im Bundesrat wächst nun der Widerstand. Am Donnerstag berät der Gesundheitsausschuss der Länderkammer über Anträge, die - wenn sich eine Mehrheit findet - einen Stopp der Verordnung bedeuten könnten.
Eine Rechtsordnung soll materielle Gerechtigkeit und beständige Rechtsentscheidungen garantieren. Beides steht auf dem Spiel. Betroffene Paare und behandelnde Ärzte wären die Dummen.
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