Baden-Württemberg

Keine Hepatitis A/B Impfung mehr auf Rezept

Kosten für den Kombinationsimpfstoff Hepatitis A/B werden ab 1. Mai nicht mehr von Kassen übernommen, so die KV Baden-Württemberg.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Bisher haben die Krankenkassen in Baden-Württemberg die Kosten für eine Simultanimmunisierung mit einem Hepatitis A/B-Kombinationsimpfstoff übernommen. Ab dem 1. Mai ist dies nicht mehr der Fall, teilt die KV Baden-Württemberg (KVBW) per Schnellinformation an die Ärzte mit.

Die kurzfristige Mitteilung begründet die KV BW damit, dass die KV „bis zur letzten Minute“ versucht hätte, eine für den Praxisablauf bessere Lösung verhandeln zu können.

Für die Hepatitis-Immunisierung gilt laut KV BW ab dem 1. Mai folgendes:

  • GKV-Patienten haben Anspruch auf eine Impfung gegen Hepatitis B. Der Impfstoff ist auf den Namen des Patienten zu verordnen. Wünscht der Patient zusätzlich die Hepatitis A-Impfung, ist diese privat zu verordnen und abzurechnen.
  • Wünschen Patienten eine Kombinationsimpfung Hepatitis A+B mit Twinrix®, ist diese privat zu verordnen und abzurechnen.

Eine Kombinationsimpfung Hepatitis A+B mit Twinrix® zulasten der GKV als Pflichtleistung sei nur noch in sehr seltenen Fällen (siehe Schutzimfpungs-Richtlinie) möglich. Im Rahmen der seltenen Indikationen als Pflichtleistung müsse die Verordnung ab sofort als Einzelrezept auf den Namen des Patienten und die Abrechnung mit 89202 A für die erste und zweite Impfdosis sowie mit 89202 B für die dritte Impfdosis erfolgen.

Noch vorhandene Impfdosen im Sprechstundenbedarf können bei den seltenen Indikationen verwendet werden, so die KVBW.

„Ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für das Impfen einsetzen,“ kommentierte Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Änderungen.

„Erst vor wenigen Wochen waren wir beteiligt an der Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen, in der neben den Standesorganisationen auch medizinische Fachgesellschaften, Gesundheitsfachberufe, Krankenkassen, Patientenorganisationen und Gesundheitsbehörden die Impfsituation im Land eingehend analysieren und Hinweise auf eine Verbesserung des Impfschutzes als Beitrag für ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters geben. Verstehen kann ich die Änderung der Rahmenbedingungen für die Hepatitis-Impfung daher überhaupt nicht und ich missbillige sie“, so Miller weiter. (ato)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entwurf unter der Lupe

GOÄneu: EKG, Lufu und Sono mit leichtem Minus

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Regelungen für die Praxis

RSV-Impfung bei Erwachsenen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Lesetipps
Säugling liegt auf einem Bett und streckt Beine und Arme in die Luft

© olenachukhil / stock.adobe.com

12 Fragen und Antworten

Immunisierung und Impfung: Das gilt für den RSV-Schutz von Säuglingen