Brandenburg
Keine Vorgaben für Transplantationsbeauftragte
POTSDAM. In Brandenburg ist das Transplantationsgesetz (TPG) von Bundesebene noch nicht umgesetzt. Das kritisiert die Techniker Krankenkasse (TK). Doch die Landesregierung wartet auf Bundesvorgaben.
"Es ist höchste Zeit, dass Brandenburg gesetzliche Regelungen zur Umsetzung des TPG auf Landesebene trifft", forderte TK-Regionalchefin Susanne Hertzer. Vor allem Regelungen für die mit dem Gesetz 2012 beschlossenen Transplantationsbeauftragten fehlen noch. Das Gesetz, das in Reaktion auf die Organspendeskandale beschlossen wurde, sieht vor, dass jedes Krankenhaus, in dem Organe entnommen werden können, einen Transplantationsbeauftragten benennt.
Die Länder müssen festlegen, wie die Arbeit dieser Transplantationsbeauftragten in den Kliniken und ihre Qualifikation aussehen sollen. "Gerade bei einem so sensiblen Thema wie der Organspende braucht es motivierte und qualifizierte Mitarbeiter. Und auch die Kliniken brauchen klare Regelungen und damit Planungssicherheit", so TK-Regionalchefin Susanne Hertzer.
Doch diese Meinung ist umstritten. Das märkische Gesundheitsministerium vertritt die Auffassung, es habe seine Hausaufgaben gemacht. Es verweist darauf, dass es ein Ermächtigungsgesetz verabschiedet hat. Dieses Landesgesetz ist Grundlage dafür, dass Brandenburg eine Rechtsverordnung erlassen kann, mit der die Umsetzung des TPG geregelt wird.
Detailfragen noch offen
Doch für diese Rechtsverordnung vermisst das märkische Gesundheitsministerium bundesweite Regelungen. "Detailfragen sind noch offen", sagte ein Sprecher des Landesgesundheitsministeriums der "Ärzte Zeitung".
Es geht vor allem um die Vergütung und Freistellung der Transplantationsbeauftragten. "Ohne diese eindeutige Klärung ist eine Ausgestaltung der Regelung nicht sinnvoll", so der Sprecher weiter.
Die brandenburgische Krankenhausgesellschaft kann diese Haltung der Landesregierung nachvollziehen. "Ich kann das nur unterstützen", so der Geschäftsführer Jens-Uwe Schreck. Das TPG lasse in handwerklicher Hinsicht zu wünschen übrig.
"Das Land kann nicht die Bezahlung regeln, der Bund muss entscheiden, was ihm das wert ist", sagte Schreck. Die Krankenhäuser in Brandenburg arbeiten nach seinen Angaben derweil weiter wie bisher. Dort werden Organe nur entnommen, nicht aber eingesetzt. (ami)