Kurz vor Abstimmung im Bundestag
Kinder- und Jugendärzte warnen erneut vor Cannabis-Teillegalisierung
Umfangreiche Vorkehrungen zum Jugendschutz flankieren die geplante Freigabe des Cannabiskonsums. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fürchtet, dass diese Maßnahmen wirkungslos bleiben.
Veröffentlicht:Berlin. Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag haben Kinder- und Jugendärzte erneut vor den Gefahren der geplanten Teilfreigabe von Cannabis gewarnt. „Wir bekommen schon den Kinder- und Jugendschutz bei Alkohol und Nikotin nicht abgebildet. Warum sollte uns das dann mit drei schädlichen Substanzen leichter fallen“, sagte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen (BVKJ), Dr. Michael Hubmann, der Ärzte Zeitung am Donnerstag. „Wir fürchten, dass Cannabis an Kinder und Jugendliche vermehrt durchgereicht wird, wenn die Substanz für Erwachsene legalisiert wird.“
Der Bundestag will voraussichtlich am Freitag über den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung entscheiden. Vorgesehen ist unter anderem eine Freigabe ab 18 Jahren – freilich unter bestimmten Auflagen. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April soll evaluiert werden, wie sich die Regelungen auf den Kinder- und Jugendschutz auswirken.
Freitag Abstimmung im Bundestag
Gesundheitsausschuss stimmt Cannabis-Freigabe zu
Hubmann kritisierte eine „falsche Prioritätensetzung“. Gesundheitsminister Lauterbach habe „eine Vielzahl offener Baustellen vor der Brust“. So laufe man auf „ein großes Kliniksterben“ zu, zeitgleich drohe die ambulante Versorgung an die Wand zu fahren. „Trotzdem hält die Ampel wie berauscht an der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken fest. Ich frage mich ernsthaft, ob es das Thema wirklich wert ist.“ Politik bedeute auch, dass man Prioritäten immer wieder überprüft und anpasst – „und das passiert hier nicht“, kritisierte Hubmann.
Mit Blick auf die Abstimmung am Freitag im Bundestag sei er „sehr dafür, dass bei dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage der Fraktionszwang aufgehoben wird. Die Abgeordneten sollten rein nach ihrem Gewissen entscheiden“, so Hubmann weiter. (hom)