Koalition lehnt Biobanken-Gesetz ab

BERLIN (fst). Eine Regelung zu Humanbiobanken wird es in der dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Das geht den Empfehlungen des Bundestags-Forschungsausschusses hervor.

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Der Ausschuss hat mit der Koalitionsmehrheit zwei Anträge von Grünen und SPD abgelehnt. Danach sollte ein eigenes Biobanken-Gesetz entweder geprüft (SPD) oder auf jeden Fall etabliert werden (Grüne).

Ihre Ablehnung begründet die Unionsfraktion damit, die "Bürokratisierung" durch ein solches Gesetz drohe die Forschung zu behindern. Zudem existierten im Ausland bislang keine vergleichbaren Regelungen. Die FDP-Fraktion sieht "keine Notwendigkeit" einer gesetzlichen Regelung.

Dagegen wollen die Grünen ein Biobankengeheimnis einführen, um die Zweckbindung der Proben zu garantieren. Auch die Anonymisierung personenbezogener Daten wollen die Grünen regeln.

Ein weiteres Regelungsziel der Fraktion ist es, die fremdnützige Forschung an Proben und Daten nicht einwilligungsfähiger Menschen zu unterbinden. Der Vorschlag, staatlich finanzierte Biobanken durch Zuweisungsverträge zu regulieren, sei unzureichend, weil so kommerzielle Biobanken nicht erreicht würden.

Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung

Im Gendiagnostikgesetz, das im Februar 2010 in Kraft getreten ist, wird der Umgang mit genetischen Proben und Daten in Wissenschaft und Forschung nicht geregelt.

Auch die Bundesregierung, heißt es in der Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses, sehe "im Moment" keinen Bedarf für ein Biobankengesetz. Dazu verweist sie auf eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrats. Dieser, so die Regierung, habe dargelegt, dass die Verwendung von genetischen Daten und Proben nicht auf einzelne Forschungsvorhaben beschränkt werden könnten.

Allerdings hat der Ethikrat in seiner Stellungnahme sehr wohl empfohlen, Biobanken gesetzlich zu regeln.

Das Gremium spricht sich in seinem Gutachten dafür aus, ein Biobankgeheimnis zu etablieren, das eine Schweigepflicht umfassen soll. Wörtlich heißt es: "Es muss untersagt sein, personenbezogene Proben oder Daten an Personen und Stellen außerhalb des Wissenschaftsbereichs weiterzugeben.

Adressaten dieser Schweigepflicht sind nicht nur die Betreiber und Angestellten der Biobank, sondern auch die Forscher und deren Helfer, die die Informationen verwalten." Diese Schweigepflicht soll, so der Ethikrat, sich auch auf ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Gerichten und Strafverfolgungsbehörden erstrecken.

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