Aus drei mach neun
Konzepte für eine Reform des GBA
Wie soll der Gemeinsame Bundesausschuss in der Zukunft aussehen? Wissenschaftler haben jetzt eine Antwort gegeben: Kein Stimmrecht mehr für Ärzte, Krankenhäuser und Kassen. Entscheiden sollen neun unparteiische Mitglieder.
Veröffentlicht:BERLIN. Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in seiner Eigenschaft als höchstes Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen genießt derzeit viel Aufmerksamkeit. Drei Gutachten zu seiner verfassungsmäßigen Legitimation hat alleine Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse sollen, so die bisher bekannte Agenda, den politischen Entscheidungsträgern spätestens zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen im Herbst vorliegen. Ob dies gelingen kann, wird im politischen Berlin derzeit noch mit Achselzucken kommentiert.
Bereits in den kommenden Tagen muss der Gesundheitsausschuss die hochumstrittenen Besetzungsvorschläge für die Nachfolge zweier unparteiischer Mitglieder beraten.
GBA breiter aufstellen
In diese Situation hinein hat die Stiftung Münch die Ergebnisse einer von ihr eingesetzten Reformkommission veröffentlichen lassen. Die Vorschläge laufen darauf hinaus, den GBA deutlich breiter aufzustellen. Ziel ist es, Innovationen mehr Chancen zu geben, zügig in die Regelversorgung zu gelangen.
Die Besitzstände der bisherigen "Bänke", der Vertragsärzte- und Zahnärzte, der Kassen und Krankenhäuser sollen dem Markteintritt potenzieller Wettbewerber nicht länger im Weg stehen. Die Verfasser bezeichnen ihr Werk als gemäßigt.
"Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten", sagte Mitautor Professor Ferdinand Wollenschläger bei der Vorstellung der Reformpunkte am Freitag in Berlin.
Die wichtigsten Vorschläge im Einzelnen:
» Statt bisher drei soll es neun unparteiische Mitglieder an der Spitze mit Stimmrecht geben. Ihre Amtszeiten sollen neun Jahre betragen, Wiederwahl nicht möglich sein. Die Vorsitzenden sollen alle drei Jahre aus diesem Kreis gewählt werden.
» Die fünf Stimmen der Krankenkassen, die je zwei der Vertragsärzte und Kassen und die eine der Kassenzahnärzte im Plenum sollen entfallen. Dafür soll es ein Mitberatungsrecht analog zu dem der Patientenvertreter geben.
» Sechs der hauptamtlichen Mitglieder sollen von Ärzten, Kassen und Krankenhäusern nach dem bisherigen Proporz gewählt werden.
» Drei der Mitglieder soll der Gesundheitsausschuss des Bundestags bestimmen. Darüber sollen die Interessen von Patienten, Pharma- und Medizintechnikindustrie sowie weiterer potenzieller Leistungserbringer wie zum Beispiel Anbieter von Gesundheits-Apps im Gremium vertreten werden.
Potenzielle Innovatoren sollen mit einer Reform bessergestellt werden als heute. So soll nach den Vorschlägen der Kommission aus dem Informationsrecht eine Art "Innovations-Helpdesk" werden. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sollen beschleunigt behandelt werden.
Unabhängige Schiedsstelle soll Methodenstreit klären
Die Kosten soll der GBA tragen, wenn auch Wettbewerber davon profitieren könnten. Zudem sollen die Studien zur Erprobung von NUB regelmäßig wissenschaftlich evaluiert werden. Sind IQWiG und Antragsteller in der Methodenfrage uneins, soll eine unabhängige Methodenschiedsstelle angerufen werden können.