IQTiG-Leiter im Exklusiv-Interview
"Kooperation ist fester Teil der Konzepte"
Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) wird zum 1. Januar seine Arbeit aufnehmen. Das sichert dessen Leiter, Dr. Christof Veit, im Interview mit der "Ärzte Zeitung" zu - und betont dabei die Rolle von Unterauftragnehmern.
Veröffentlicht:Ärzte Zeitung: Welche Aufgaben wird das AQUA-Institut für das IQTiG wahrnehmen?
Dr. Christof Veit: Das AQUA-Institut wird das IQTiG beim Datenimport, der Datenauswertung und anderen kleineren IT-Funktionalitäten sowie bei der Betreuung der Leistungsbereiche der Transplantationsmedizin unterstützen. Das AQUA-Institut handelt dabei im Auftrag des IQTiG, bei dem die Verantwortung für die gesamten Verfahren liegt.
Dr. Christof Veit
Der Arzt und Medizinwissenschaftler wurde 1957 im Schwarzwald geboren.
Seit Januar 2015 leitet er das IQTiG.
Zuvor war er unter anderem für die Geschäfte des BQS Instituts verantwortlich.
Wie lange soll AQUA Dienstleister für das IQTiG bleiben?
Veit: Der Vertrag mit AQUA wurde für das Jahr 2016 geschlossen. Die Übernahme der einzelnen Funktionalitäten durch das IQTiG wird bereits unterjährig schrittweise erfolgen.
Wie und auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Zusammenarbeit von AQUA und IQTiG geregelt?
Veit: Das IQTiG wird zum 1. Januar 2016 die umfassende Verantwortlichkeit für die Aufgaben nach §137a SGB V übernehmen und diese vollumfänglich erfüllen. Dabei ist es - wie in den zurückliegenden Jahren auch - möglich, dass das IQTiG hierfür externe Dienstleister zur Unterstützung beauftragt, sofern diese die Anforderungen an fachliche Qualifikation, fachliche Unabhängigkeit, Datenschutz und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist über die vorübergehende Einbeziehung des AQUA-Instituts im Detail informiert und hat dies auch gebilligt.
In welcher Höhe wird die Zuarbeit von AQUA vergütet? Aus welchem Haushalt kommt das Geld?
Veit: Das AQUA-Institut wurde nach ausführlicher Markterkundung in einem regulären Vergabeverfahren beauftragt. Die Vergütung erfolgt aus dem Haushalt des IQTiG.
Wie ist der vom IQTiG bisher erreichte Organisationsgrad?
Veit: Das IQTiG hat inzwischen ein Team von über 60 Mitarbeitern in allen wesentlichen Abteilungen eingestellt und neben dem organisatorischen Aufbau bereits mit der inhaltlichen Arbeit begonnen. So sind die Mitarbeiter des IQTiG in den Herbstsitzungen der Bundesfachgruppen bereits beteiligt. Daten und andere Materialien werden vom AQUA-Institut transferiert, geprüft und implementiert. Der Aufbau der IT-Abteilung erfolgt mit größtmöglicher Geschwindigkeit.
Ist vorgesehen, die gesetzlichen Aufgaben in absehbarer Zeit ohne Hilfe anderer Institute zu erfüllen?
Veit: Die Durchführung der Verfahren nach §137a SGB V sieht immer schon die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Experten, Einrichtungen der Landesebene, Vertrauensstelle etc.) vor. Daher ist die Kooperation mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens fester Bestandteil der Verfahrenskonzepte. Die vollständige Übernahme der Funktionen, bei denen 2016 das AQUA-Institut das IQTiG noch unterstützt, ist für Anfang 2017 vorgesehen. Wenn es für das IQTiG wirtschaftlicher erscheint, bei spezifischen Aufgaben Unterauftragnehmer heranzuziehen, ohne dass die fachliche Unabhängigkeit oder der Datenschutz dadurch eingeschränkt werden, wird es das dann auch tun. Das IQTiG ist schließlich zur wirtschaftlichen Umsetzung seiner Projekte verpflichtet.
Warum kann das IQTiG den vom Gesetzgeber vorgegebenen Termin nicht einhalten, am 1. Januar 2016 alle Aufgaben des bisherigen Instituts nach 137a zu übernehmen?
Veit: Das IQTiG wird zum 1. Januar 2016 vollumfänglich seinen gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber dem GBA nachkommen. Es hat die volle Verantwortlichkeit für die Verfahren der externen Qualitätssicherung im Rahmen des §137a SGB V. Die Einbeziehung von Unterauftragnehmern ist dabei eine legitime Vorgehensweise. Dies betrifft insbesondere den IT-Bereich.
Der Aufbau eines IT-Zentrums, das die umfangreichen verpflichtenden Verfahren der Qualitätssicherung umsetzt, ist komplex. Diese reichen von der Spezifikation der Datenerhebungen, des Datenmanagements sowie der Datenauswertung bis hin zur Durchführung der Routine und Sonderverfahren in eben diesen Bereichen. Dabei muss zunächst eine umfangreiche IT-Infrastruktur innerhalb kürzester Zeit aufgebaut werden, Software vom AQUA-Institut transferiert, implementiert und angepasst werden.
Gerade bei diesem Transfer der Software vom AQUA-Institut hat letzteres aus verständlichen Gründen Ressourcenlimitierungen. Somit kann wesentliche Software erst ab November, Dezember oder nach dem Jahreswechsel vom AQUA-Institut zum IQTiG wechseln. Bestimmte Software muss neuprogrammiert werden.
Damit ist aber eine Inbetriebnahme und Anpassung zum 1. Januar 2016 nicht mit der notwendigen Sicherheit möglich. Aus diesem Grunde wurde entschieden, diesen wichtigen Funktionsübergang im IT-Bereich mit genügendem Zeitvorlauf schrittweise zu realisieren.
Die bisherigen Institute, die bei der Qualitätssicherung nach § 137 SGB V beteiligt waren (BQS-Institut und AQUA-Institut), hatten bei Auftragsübernahme bereits funktionierende IT-Abteilungen. Das IQTiG muss hier ganz bei Null anfangen, kommt nun aber mit dem Aufbau gut voran. Etliche Datenbestände der Vorjahre sind bereits in Berlin angekommen und die Etablierung der IT-Prozesse läuft auf Hochtouren.