Neue Aufgaben, mehr Macht

Der GBA ist voller Zuversicht

IQTiG, Innovationsfonds, Nutzenbewertung auch für Medizinprodukte: Mit neuen Aufgaben wächst die Macht des Gemeinsamen Bundesausschusses weiter. Im Geschäftsbericht für 2014 verbreiten dessen unparteiische Chefs Zuversicht.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist die eigentliche Machtzentrale im deutschen Gesundheitswesen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist die eigentliche Machtzentrale im deutschen Gesundheitswesen.

© GBA

BERLIN. Auf 190 Seiten hat der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seine Arbeit im Jahr 2014 dokumentiert.

Und sich indirekt ein kräftiges Eigenlob gespendet: "Dass der Gesetzgeber den GBA beständig mit neuen und umfangreichen Aufgaben betraut, zeigt, dass großes Vertrauen in die Gestaltungs- und Innovationskraft des GBA gesetzt wird.

Die geplante Schaffung eines Innovationsfonds und die Bewertung von Medizinprodukten belegen dies deutlich", schreiben die drei unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken, Regina Klakow-Franck und Harald Deisler.

Qualität wird zum Politikum

So seien 2014 zügig die Weichen zur Gründung des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) gestellt worden.

Die Aufgabe des bisher per Ausschreibung beauftragten AQUA-Instituts, Qualitätsindikatoren zu entwickeln und dafür Transparenz herzustellen, werde nun durch das IQTiG verstetigt.

Als Meilensteine in der Qualitätssicherung werden die Festlegung von Indikatoren für die externe stationäre Qualitätssicherung, das erste Follow-up-Verfahren zur Versorgung mit Knie- und Hüftgelenksprothesen und Herzschrittmachern sowie das erste Sektoren übergreifende Qualitätssicherungsverfahren zur perkutanen Koronarintervention gesehen.

Die Bedeutung der Qualitätssicherung werde zunehmen, weil die Politik anstrebe, Vergütungen auch von der Leistungsqualität abhängig zu machen. Damit müsse aber auch die Suche nach risikoadjustierten Kriterien für die Qualitätsmessung intensiviert werden.

Bei der frühen Nutzenbewertung wurde 2014 das 100. Verfahren abgeschlossen. Die Tatsache, dass 55 Prozent aller bis dahin bewerteten Wirkstoffe eine Überlegenheit gegenüber der Vergleichstherapie bescheinigt bekommen habe, belege, dass das Instrument der Nutzenbewertung keine Fortschrittsbremse sei.

Für verordnende Ärzte seien die bei der Nutzenbewertung gewonnen Informationen "von erheblicher Bedeutung". "Um das Instrument der frühen Nutzenbewertung zur vollen Entfaltung zu bringen, ist es deshalb wichtig, das Wissen um die Ergebnisse der GBA-Beratungen umfassend zu transportieren", schreibt GBA-Chef Hecken.

Eine weitere, für die Therapiehoheit der Ärzte wichtige Aufgabe ist die Erstellung der Substitutionsausschlussliste. Im vergangenen Jahr sei es gelungen, fristgerecht eine erste Tranche dieser Liste zu beschließen. Ergänzungen dazu sind geplant.

Hohe öffentliche Aufmerksamkeit habe der Auftrag erfahren, neue Disease-Management-Programme zu entwickeln. Aus der Fachöffentlichkeit seien dem GBA 33 qualifiziert begründete Vorschläge unterbreitet worden, wovon vier Themen ausgewählt wurden: rheumatoide Arthritis, Herzinsuffizienz, Osteoporose und Rückenschmerz.

Einen Schwerpunkt im Geschäftsbericht bildet der Bereich der Methodenbewertung mit fast 40 Seiten. Eines der Hauptprobleme in vielen Bewertungsverfahren sei die nach wie vor unzureichende Evidenzlage gewesen.

Unbefriedigende Evidenz

Dies habe dazu geführt, dass Beratungsverfahren nicht nur für mehrere Jahre unterbrochen, sondern gänzlich ruhend gestellt worden seien, etwa bei der Protonentherapie zu inzwischen 20 Indikationen.

Gleiches gelte auch bei der Stammzelltherapie für acht Indikationen. Das sei "unbefriedigend". Dringend erforderlich seien gute Forschungsanreize.

Eine punktuelle Lösung sieht der GBA in der Erprobungsregelung nach Paragraf 137e SGB V. Im vergangenen Jahr seien dafür vier Verfahren ausgewählt worden. Bei dieser Regelung zahlen die Kassen die Leistung, aber Leistungserbringer sind verpflichtet, sie zu evaluieren.

Als forschungsfördernd sieht der GBA die neu eingeführte Nutzenbewertung für Medizinprodukte höherer Risikoklassen.

Das sei für den "GBA eine umfangreiche neue Aufgabe, die wir als eine ähnliche Herausforderung begreifen wie die frühe Nutzenbewertung", schreiben die drei Unparteiischen.

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