Pflegestärkungsgesetz III
Kabinett bringt Pflegegesetz weiter
BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Dienstag das dritte Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig besser beraten werden; Abrechnungsbetrug soll nach dem Betrugsskandal um vor allem russischstämmige Pflegedienstbetreiber ein Riegel vorgeschoben werden. Das Gesetz durchläuft nun Bundestag und Bundesrat.
"Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). "Deshalb verbessern wir jetzt die Pflegeberatung in den Kommunen." Sie sollen aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zur Beratung einrichten können (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Außerdem ist vorgesehen, dass sie Gutscheine der Versicherten für eine Beratung einlösen können.
In Modellvorhaben sollen in bis zu 60 Kreisen und Städten kommunale Beratungsstellen eingerichtet werden. Der GKV-Spitzenverband kritisierte, Kommunen dürften nicht "aus den Portemonnaies der Beitragszahler gesponsert werden", wie Vorstandsmitglied Gernot Kiefer sagte.
Ebenfalls verabschiedet hat das Bundeskabinett am Dienstag das Bundesteilhabegesetz. Behinderte Menschen sollen demnach künftig selbstständiger leben, wohnen und arbeiten können; Behindertenverbände kritisierten den Gesetzentwurf jedoch. Das Gesetz werde die finanzielle Lage der Betroffenen nicht verbessern (die "Ärzte Zeitung" berichtet). (dpa/jk)